Wer trägt die Kosten der neuen Informationspflichten?

Energieversorgungsicherheit: Neue Informationspflichten

Gebrauchsüberlassung an Dritte

Energiesparend heizen – Schimmelpilz vermeiden

Rauchwarnmelder: Mietkosten nicht umlegbar

Kündigungsbeschränkung bei Wohnungsumwandlung

Betriebskostenabrechnung ist Pflicht

Informations- und Handlungspflichten des Vermieters gemäß Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig und mittelfristig wirksame Maßnahmen