Grundsteuer: Bundesmodell laut Rechtsgutachten verfassungswidrig

Die in elf Bundesländern praktizierte Methode zur Bemessung der Grundsteuer ab 2025 ist verfassungswidrig. Zu dieser Einschätzung kommt der renommierte Professor für Verfassungsrecht Dr. Gregor Kirchhof. Das dieser Einschätzung zugrunde liegende Rechtsgutachten erstellte Kirchhof im Auftrag von Haus & Grund Deutschland sowie dem Bund der Steuerzahler.

Die Verfassungswidrigkeit beginnt schon bei den Formalien: Der Bund ging von Kompetenzschranken aus, die nach der Verfassungsreform im Herbst 2019 gar nicht mehr bestanden. Der Bundesgesetzgeber ging irrtümlich davon aus, stark an die bisherige Einheitswert-Methode gebunden zu sein und nicht die Kompetenz für eine völlig neue Regelung zu haben.

Aber auch inhaltlich weist das Gutachten weitere Punkte nach, die die Verfassungswidrigkeit der Bundesmodell-Grundsteuer belegen.

Die Bewertung orientiert sich zu sehr an der Einkommensteuer

Beim Bundesmodell orientiert sich die Grundsteuer am Wert von Grund und Boden. Damit greift das Bundesmodell in den Bereich der Vermögen- und Einkommensteuer ein. Durch die Bemessung der Grundsteuer an den Verkehrswerten und damit an möglichen Verkaufserlösen wird sie in die Nähe der Einkommensteuer gerückt, obwohl sich Einkommen- und Grundsteuer gemäß Verfassung unterscheiden müssen.

Pauschalierungen verstoßen gegen das Grundgesetz

Im Rahmen der pauschalen Nettokaltmieten müssen die Gebäudeart, Wohnfläche, Baujahr, Mietniveaustufen (und Abschläge hiervon), Bewirtschaftungskosten, Liegenschaftszinssatz, Restnutzungsdauer und der abgezinste Bodenwert berücksichtigt werden. Der Bund hat damit eine äußerst komplexe Bewertung entwickelt, die im Massenverfahren nur schwierig anwendbar ist. Manchmal sind die Parameter kompliziert zu ermitteln wie bei der Brutto-Grundfläche oder dem Baujahr, andere anzuwendende Kriterien sind realitätsfern und deshalb gleichheitswidrig wie die pauschalen Nettokaltmieten und Bodenwerte. Das Bundesrecht beschwert die vielen Grundsteuerpflichtigen – unnötig – mit zu aufwendigen Mitwirkungspflichten und verletzt damit das Grundgesetz (GG). Mit der Steuerbelastung sind das Vermögen und damit die Eigentumsfreiheit (Artikel 14 Absatz 1 GG), die Berufsfreiheit (Artikel 12 Absatz 1 GG) und die allgemeine Handlungsfreiheit (Artikel 2 Absatz 1 GG) betroffen. Die Mitwirkungslasten greifen in die Berufsfreiheit (Artikel 12 Absatz 1 GG) sowie in die allgemeine Handlungsfreiheit (Artikel 2 Absatz 1 GG) ein.

Gutachten gibt Handlungsempfehlung

Das Gutachten enthält aber auch eine Handlungsempfehlung für eine verfassungskonforme Gestaltung der Grundsteuer-Bemessung: Die das Bundesmodell nutzenden Länder sollten sich für ein Grundsteuersystem der Länder Bayern, Hamburg, Hessen oder Niedersachsen entscheiden. Die notwendigen Daten sind vorhanden, der Vollzug ist weitgehend vorbereitet. Das zu komplizierte und intransparente Bundesgesetz könnte kurzfristig und noch rechtzeitig für eine sichere Erhebung durch die Kommunen durch klare und einfach anzuwendende Landesgesetze ersetzt werden.

Haus & Grund Deutschland wird auf dieser neuen wissenschaftlichen Basis gemeinsam mit dem Bund der Steuerzahler die bereits laufenden Musterverfahren weiterführen.

Sibylle Barent, Leiterin Steuer- und Finanzpolitik Haus & Grund Deutschland

Suchcode: 2306-rs01

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