Eine Blockade, die ein Eigentor werden könnte

Das Bundesmodell der Grundsteuer ist verfassungswidrig – zu diesem Ergebnis kommt Professor Dr. Gregor Kirchhof, renommierter Experte für Finanz- und Steuerrecht an der Universität Augsburg. Kirchhof hat das Gesetz in unserem Auftrag untersucht, denn auf Basis seiner Expertise sollen die Musterklagen gegen die Grundsteuer geführt werden.

Dass Professor Kirchhof richtig liegen könnte, scheint inzwischen auch den Finanzverwaltungen zu dämmern. Diese haben nicht nur mit einer Vielzahl von Grundsteuer-Steuererklärungen zu kämpfen, sondern inzwischen auch mit einer Flut von Einsprüchen, die sie bescheiden müssen.

Genau eines solchen Einspruchsbescheides bedarf es, um ein Musterverfahren durchführen zu können. Ohne Entscheidung der Finanzverwaltung kann eine Klage nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Finanzverwaltung erhoben werden. Beides aber gibt es nicht: weder die Zustimmung noch werden die Einspruchsbescheide in den für uns aussichtsreichen Fällen erlassen. Die Finanzverwaltung blockiert damit die gerichtliche Prüfung des Bundesmodells und den Weg zum Bundesverfassungsgericht.

Da dies nicht nur in einem Bundesland der Fall ist, sondern in allen, scheint es sich um eine koordinierte Aktion zu handeln. Eine Blockade, die ein Eigentor werden könnte. Denn sollte die Verfassungswidrigkeit erst festgestellt werden, wenn das neue Grundsteuergesetz schon angewendet wird, ist es zu spät, um ein Ersatzgesetz zu beschließen.

Kai H. Warnecke, Präsident Haus & Grund Deutschland

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