Klimaschutzgesetz: Demotivation

Ende April überraschte das Bundesverfassungsgericht die Bundesregierung mit der Entscheidung, dass das Klimaschutzgesetz in Teilen verfassungswidrig ist. Kritisiert haben die Verfassungshüter, dass die Klimaschutzziele für die Zeit nach 2031 nicht ausreichend definiert seien. Um dieses zu beheben, gab das Verfassungsgericht der Bundesregierung bis Ende 2022 Zeit.

Angesichts der Auswirkungen des Klimaschutzgesetzes ist das eine knapp bemessene Zeit. Schließlich regelt das Gesetz die Umstellung Deutschlands auf erneuerbare Energien. Gleichzeitig muss unser Leben weitergehen können und für alle Bürger bezahlbar bleiben. Auch die Wirtschaft muss im globalen Wettbewerb konkurrenzfähig bleiben, sonst können wir uns bald selbst die Energiewende nicht mehr leisten.

Eine Aufgabe für Experten, die man aufgrund der zu erwartenden Änderungen in unser aller Leben gemeinsam mit den Bürgern gestalten sollte. Die Bundesregierung entschied sich nun, die Reform binnen vier Wochen durch den Bundestag zu peitschen, ohne eine öffentliche Debatte zu ermöglichen. Einziger Grund: Man wollte der Opposition kein Wahlkampfthema geben.

Der nationale Normenkontrollrat kritisierte dieses Vorgehen scharf. Zu Recht! Wer Gesetze so verabschiedet, muss sich nicht wundern, wenn die Bürger die Energiewende demotiviert angehen. Dabei gibt es viele gute Ideen, Vorschläge und engagierte Bürger. Noch.

Kai H. Warnecke, Präsident Haus & Grund Deutschland

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vgl. Beitrag zum Klimaschutzgesetz: Bundeskabinett beschließt schärfere Klimaschutzziele