Bundeskabinett beschließt schärfere Klimaschutzziele

Das Bundeskabinett hat Mitte Mai 2021 mit dem Gesetzentwurf zur Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes (KSG) schärfere Klimaschutzziele beschlossen. Das betrifft auch den Gebäudesektor.

Mit dem Gesetzentwurf reagiert die Bundesregierung auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 24. März 2021. Geklagt hatten mehrere Umweltschützer wegen der mangelnden Vorsorge des Staates hinsichtlich des Klimaschutzes. Die Richter entschieden, dass der Staat zum Schutz der Freiheitsrechte zukünftiger Generationen die CO2-Minderungsziele auch für die Jahre nach 2030 bis zur Erreichung der Treibhausgasneutralität zu regeln habe.

Verschärfte Ziele insgesamt
Mit dem Gesetzentwurf soll das erst Ende 2019 von Bundestag und Bundesrat verabschiedete KSG, welches lediglich die schrittweise Reduzierung der Treibhausgasemissionen bis 2030 vorsah, verschärft werden. Konkret ist vorgesehen, die Treibhausgasemissionen gegenüber 1990

  • bis 2030 um nunmehr mindestens 65 Prozent (bisher 55 Prozent) und
  • bis 2040 um mindestens 88 Prozent zu reduzieren.
  • Bis 2045 soll Deutschland klimaneutral sein und
  • ab 2050 sollen negative Treibhausgasemissionen erreicht werden.

Bisher beinhaltete das KSG als Ziel für 2050 lediglich das Bekenntnis der Bundesrepublik Deutschland, Treibhausgasneutralität als langfristiges Ziel zu verfolgen.

Sektorenziele
Dementsprechend werden die bereits bis 2030 festgelegten jährlich zulässigen CO2-Emissionsmengen für die einzelnen Sektoren weiter abgesenkt. Davon besonders betroffen sind die Sektoren Energiewirtschaft und Industrie. Im Gebäudebestand wurde die zulässige CO2-Emissionsmenge von 70 auf 67 Millionen Tonnen CO2 reduziert.

Zulässige Jahresemissionsmenge in Mio. Tonnen CO2-Äquivalent

  • Jahr
  • Energiewirtschaft
  • Industrie
  • Gebäude
  • Verkehr
  • Landwirtschaft
  • Abfall
  • 2020
  • 280
  • 186
  • 118
  • 150
  • 70
  • 9
  • 2030 (bisher)
  • 175
  • 140
  • 70
  • 95
  • 58
  • 5
  • 2030 (neu)
  • 108
  • 118
  • 67
  • 56
  • 56
  • 4

Der Gesetzentwurf sieht ferner vor, die jährlich zulässigen CO2-Emissionsmengen sektorscharf auch für die Jahre nach 2030 bis 2045 durch Rechtsverordnung festzulegen. Neu ist, dass mit der Gesetzesnovelle nun auch der Erhalt und Ausbau der sogenannten natürlichen CO2-Senken wie Wälder und Moore und deren Beitrag zur Bindung von CO2-Emissionen berücksichtigt werden soll.

Das Bundes-Klimaschutzgesetz richtet sich an die Bundesregierung und die öffentliche Hand. Es hat keine Rechtswirkung für Private. Bundestag und Bundesrat müssen dem Gesetzentwurf allerdings noch zustimmen.

Beschluss zum Klimapakt mit weitreichenden Folgen
Begleitend zum Entwurf des Klimaschutzgesetzes hat das Bundeskabinett mit dem sogenannten Klimapakt Deutschland Maßnahmen angekündigt, um die strengen Klimaschutzziele zu erreichen. Neben der Aufteilung der CO2-Kosten zwischen Vermieter und Mieter ist vorgesehen, den Neubaustandard anzuheben. Dazu werden in den kommenden Monaten weitere Rechtsvorschriften, wie etwa das Gebäudeenergiegesetz, erneut angefasst.

Haus & Grund-Meinung: Angesichts der zu erwartenden Folgen für Gesellschaft und Wirtschaft infolge der drastisch erhöhten Klimaziele und der vorgezogenen Treibhausgasneutralität um fünf Jahre hat Haus & Grund heftige Kritik an der fehlenden Möglichkeit zur Anhörung der betroffenen Kreise geübt und grundsätzlich gefordert: die Sektorenziele aufzuheben, einen einheitlichen EU-Emissionshandel einzuführen, die CO2-Staatseinnahmen vollständig an die Bürger zurückzuzahlen, die Gebäudesanierung besser zu fördern und auf das ineffiziente Ordnungsrecht zu verzichten.

Corinna Kodim, Geschäftsführerin Energie, Umwelt, Technik Haus & Grund Deutschland

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Kommentar – Klimaschutzgesetz: Demotivation