Bereits im vergangenen Jahr warnten Ökonomen davor, dass die Zahl der Zwangsversteigerungen in Deutschland angesichts der höheren Finanzierungskosten steigen könnte. Tatsächlich zeichnet sich für 2023 ein solcher Trend ab: Nach drei Jahren rückläufiger Zahlen gab es laut der Zwangsversteigerungsplattform Argetra in den ersten sechs Monaten 2023 wieder mehr Termine an den fast 500 deutschen Amtsgerichten – auch wenn die Zahl mit 2,1 Prozent bislang nur moderat angestiegen ist.
Des einen Leid ist des anderen Freud. In Deutschland werden jährlich Zehntausende Immobilien zwangsversteigert – oft unter ihrem Verkehrswert. Auch wenn sich Kaufinteressenten hier das eine oder andere Schnäppchen bietet, sollten einige Dinge beachtet werden, bevor man sich in dieses Abenteuer stürzt, um böse Überraschungen zu vermeiden.
Ablauf verstehen
In der Regel wird das Haus vom Gericht aufgrund von Zahlungsrückständen des Eigentümers versteigert. Der Meistbietende erhält bei der Auktion den Zuschlag. Ausstehende Schulden werden in der Regel aus dem Versteigerungserlös bezahlt. Es kann jedoch auch vorkommen, dass manche finanzielle Altlasten wie Grundschulden und Hypotheken vom neuen Eigentümer übernommen werden müssen. Solche Bedingungen werden im Versteigerungstermin jedoch verbindlich bekannt gegeben.
Gründliche Recherche
Vor der Zwangsversteigerung sollte man so viele Informationen wie möglich über das Objekt sammeln. Dazu gehört beispielsweise, die Grundbucheinträge auf mögliche weitere Belastungen oder Rechte Dritter zu überprüfen. Darüber hinaus sollte man die Immobilie nach Möglichkeit vorab besichtigen und den Zustand sowie eventuelle Mängel festhalten. Allerdings ist eine Innenbesichtigung oft nicht möglich.
Marktwert ermitteln
Um sein Maximalangebot zu bestimmen, welches man bei der Versteigerung abzugeben gewillt ist, sollte man den Wert der Immobilie ermitteln und dabei auch mögliche Risiken berücksichtigen. Ohne Innenbesichtigung besteht beispielsweise die Gefahr, dass das Objekt in einem schlechten Zustand ist. Es ist daher ratsam, fachliche Beratung einzuholen, um mögliche Risiken – sei es baulicher oder rechtlicher Natur – abzuschätzen.
Sicherheitsleistung
In der Regel muss man eine Sicherheitsleistung beim zuständigen Gericht hinterlegen, um an einer Zwangsversteigerung teilzunehmen. Diese macht in der Regel einen bestimmten Prozentsatz des Mindestgebots aus und wird üblicherweise bei der Terminbekanntgabe mitgeteilt oder kann beim zuständigen Amtsgericht erfragt werden. Der Restbetrag muss innerhalb eines festgelegten Zeitraums beglichen werden.
Nach dem Zuschlag
Nach einem erfolgreichen Zuschlag wird man Eigentümer des Objekts, und der Kaufpreis muss beglichen werden. Der Vorteil bei Zwangsversteigerungen: Ein Teil der Kosten, die man bei einem normalen Immobilienerwerb hat, fallen weg. So müssen weder Gebühren für einen Makler noch den Notar oder für den Grundbucheintrag entrichtet werden. Dafür müssen für den Zuschlag und die Umschreibung Gerichtskosten nach der Gebührentabelle des § 34 Gerichtskostengesetz gezahlt werden. Zusätzlich fallen für die Zeit zwischen dem Versteigerungstermin und der Zahlung des Gebotes Zinsen in Höhe von 4 Prozent an. Insgesamt sind die Kaufnebenkosten jedoch in der Regel niedriger als bei einem herkömmlichen Immobilienerwerb.