Wohnungseigentümerversammlung: Beschlüsse trotz Hausverbots eines Wohnungseigentümers wirksam
Ein Wohnungseigentümer legte Rechtsmittel gegen eine Entscheidung ein, mit der er zur Zahlung rückständigen Hausgelds verpflichtet worden war. Er machte geltend, dass er an der zugrunde liegenden Eigentümerversammlung nicht habe teilnehmen können, da ihm vor Ort von einer Miteigentümerin unter Hinzuziehung der Polizei ein Hausverbot erteilt worden sei. Das Landgericht Dortmund (Beschluss vom 29. April 2025 – 1 S 194/24) hat das Urteil der Vorinstanz bestätigt, welches den Beklagten zur Zahlung des rückständigen Hausgeldes verurteilt hatte.