Wohnungsbrand: Was ist nach dem Löschen zu tun?

Ein überhitztes Stromkabel, eine umgefallene Kerze oder ein Blitzeinschlag – es gibt verschiedene Ursachen für den gefürchteten Brand im Haus. Was aber müssen Sie tun, nachdem ein Feuer in Ihrem Zuhause gelöscht wurde?

Kommt es zu einem Brand, ist hierzulande die Feuerwehr in der Regel schnell vor Ort und löscht das Feuer umgehend. Im besten Fall sind nur einzelne Räume betroffen.

Wie verhält man sich nach einem Brandfall?

Nachdem ein Feuer in der Wohnung oder im Haus sachgemäß gelöscht wurde und der erste Schock überstanden ist, gibt es einige Dinge zu beachten, bevor Betroffene wieder die eigenen vier Wände betreten und in einen normalen Zustand zurückführen können.

Denn durch das Löschwasser und die verbrannten und verkohlten Gegenstände können Schadstoffe freigesetzt werden, die gesundheitsschädlich sind.

Deshalb:

  • Den Brandort erst wieder betreten, wenn dieser von Feuerwehr und Polizei freigegeben wird.
  • Am besten beim Betreten eine FFP2-Maske, Schutzkleidung und Handschuhe tragen, um sich vor Schadstoffen zu schützen.
  • Verzichten Sie darauf, Ihre Kinder mit an den Brandort zu nehmen, da der Anblick für diese auch ein traumatisches Erlebnis ist.
  • Wer zur Miete wohnt, hat den Hauseigentümer unverzüglich zu informieren.
  • Ebenso ist die Versicherung (Hausrat, Wohngebäudeversicherung) zu informieren.
  • Machen Sie eine Bestandsaufnahme der Schäden, fotografieren Sie alles als Beleg für die Versicherung.
  • Nehmen Sie außer Wertsachen und wichtigen Dokumenten zunächst nichts aus der Wohnung mit.
  • Sichern Sie Ihre Wohnung beim Verlassen vor unbefugtem Zutritt.

Welche Reinigungsarbeiten sind nach einem Brand notwendig?

Nach größeren Bränden sollten Betroffene die Reinigungs- und Sanierungsarbeiten in der Wohnung oder im Haus unbedingt von Spezialisten der Brandschadensanierung durchführen lassen. Oft sind auch spezielle Geräte notwendig, um den äußerst hartnäckigen Ruß von den Oberflächen herunterzubekommen.

Wer zahlt nach einem Brand in Wohnung oder Haus?

Die Hausratversicherung des Bewohners übernimmt Schäden an allen beweglichen Gegenständen und Gütern wie Kleidung, Möbel, Teppichen sowie Haushalts- und Elektrogeräten. Auch Bargeld und Schmuck sind bis zu einer bestimmten Summe versichert. Die Hausratversicherung ersetzt nicht nur die beschädigte Einrichtung, sondern auch die Kosten für die Aufräumarbeiten und, je nach Schwere des Brands, auch die anfallenden Hotelkosten für die Geschädigten, so lange diese nicht in die Wohnung beziehungsweise das Haus zurückkehren können.

Hauseigentümer verfügen über eine Wohngebäudeversicherung, die im Brandfall für Schäden am Gebäude aufkommt, also für die Reparatur von Mauerwerk, Dach oder fest verbauten Teilen wie Fenster, Türen und Fliesen. Auch Sanitär- und Heizungsanlagen sowie Rohre gehören dazu. Schäden an der Photovoltaik-Anlage oder an Nebengebäuden wie Garage und Gartenhaus sind nur dann versichert, wenn diese im Vertrag entsprechend aufgenommen wurden. Die Gebäudeversicherung kommt auch für nötige Reinigungsarbeiten auf, zum Beispiel die Beseitigung von Löschwasserschäden, die Entfernung von Ruß an Wänden, Decken und Fußböden sowie die Reinigung von Fenstern und Türen.

Sie haben weitere Fragen? Lassen Sie sich von den Experten der GEV Grundeigentümer-Versicherung unter der Telefonnummer 040 37 66 33 67 beraten.

www.gev-versicherung.de

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