Wasserschaden im Haushalt: Wann Hausrat-, wann Haftpflichtversicherung?

Ein Wasserschaden in der eigenen Wohnung, verursacht durch den Nachbarn, wirft die Frage auf: Soll der Schaden über die Privathaftpflicht- oder Hausratversicherung abgewickelt werden?

Dieser Beitrag erklärt, welche Versicherung in welchem Fall greift und warum manchmal die eigene Hausratversicherung die bessere Wahl sein kann.

Hausrat oder Haftpflicht – die wesentlichen Unterschiede

Die Hausratversicherung schützt Ihr persönliches Eigentum vor Schäden durch Leitungswasser, Feuer, Einbruchdiebstahl und mehr. Ihre private Haftpflichtversicherung hingegen deckt Schäden ab, die Sie anderen zufügen, zum Beispiel durch verschütteten Rotwein auf dem Teppich eines Freundes.

Der Unterschied zwischen Neuwert und Zeitwert

Hausratversicherungen ersetzen oft den Neuwert beschädigter Gegenstände, während Haftpflichtversicherungen meist nur den Zeitwert zahlen. Der Neuwert berücksichtigt den Wert eines neuen Gegenstandes, der Zeitwert hingegen mindert diesen um Gebrauchsspuren und Alter. So wird der Zeitwert berechnet:

Zeitwert = Neuwert minus Wertminderung durch Alter oder Gebrauch

Hausrat oder Haftpflicht: eine Entscheidungshilfe

Ein Wasserschaden, verursacht durch die Nachlässigkeit eines Nachbarn, wie etwa ein fehlerhaft montierter Waschmaschinenschlauch, wirft die Frage auf: Haftpflicht- oder Hausratversicherung? Traditionell würde man annehmen, dass solch ein Schaden durch die Haftpflichtversicherung des Verursachers abgedeckt wird. Doch abhängig von den Umständen kann die Abwicklung über die eigene Hausratversicherung vorteilhafter sein.

Praxisbeispiel: Wasserschaden durch Nachbarwohnung

Angenommen, der Schlauch einer Waschmaschine im Apartment über Ihnen reißt ab, weil der Nachbar ihn etwas nachlässig montiert hat, und verursacht einen erheblichen Wasserschaden in Ihrer Wohnung. Während die Haftpflichtversicherung des Nachbarn den Schaden reguliert, stellt sich die Frage, ob diese Regulierung für Sie von Vorteil ist. Eine Meldung des Schadens an die Haftpflichtversicherung des Nachbarn führt zur Erstattung des Zeitwerts Ihrer beschädigten Gegenstände. Der geschätzte Zeitwert wird jedoch deutlich unter dem Neuwert liegen, insbesondere bei älteren oder Geräten mit sehr speziellen Funktionen.

So lässt sich das vermeiden

Um diesen Nachteil zu vermeiden, bietet sich die Meldung des Schadens bei Ihrer eigenen Hausratversicherung an. Diese zahlt den Neuwert (Wiederbeschaffungswert) der beschädigten Gegenstände, was Ihnen ermöglicht, gleichwertigen Ersatz zu beschaffen. Anschließend kann Ihre Hausratversicherung die Kosten von der Haftpflichtversicherung des Nachbarn zurückfordern.

Kluge Versicherungswahl im Schadensfall

In Fällen wie durch Nachbarn verursachte Wasserschäden kann die eigene Hausratversicherung oft die finanziell vorteilhaftere Option sein, da sie den Neuwert des beschädigten Eigentums erstattet. Eine genaue Prüfung der jeweiligen Situation und der Versicherungsbedingungen ist jedoch immer ratsam.

GEV Grundeigentümer-Versicherung

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