Vor- und Nachteile beim Abschluss einer Staffelmiete in einem Wohnraummietvertrag

Die vom Mieter an den Vermieter zu zahlende Miete ist die Gegenleistung des Mieters für die Gebrauchsüberlassung der Mietsache durch den Vermieter. Die Miete soll den Vermieter mindestens in die Lage versetzen, die notwendigen Erhaltungsmaßnahmen an der Mietsache durchzuführen, die Betriebskosten zu tragen und Modernisierungsmaßnahmen zu ermöglichen; die Miete dient mithin der Finanzierung der Mietsache.

Von Dr. Carsten Brückner, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

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