Vermögensschadenhaftpflicht für GdWE-Beiräte: Verantwortung mit Sicherheit

Beiräte in einer Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) übernehmen Verantwortung – oft ehrenamtlich, aber zugleich haben sie erhebliche Risiken zu tragen. Eine Vermögensschadenhaftpflicht sichert die finanziellen Risiken ab.

Der Verwaltungsbeirat ist ein zentrales Gremium in einer GdWE, das die Verwaltung unterstützt und die Interessen der Eigentümer vertritt. Seine Aufgaben und Pflichten sind klar geregelt: Der Beirat überprüft die vom Verwalter erstellte Jahresabrechnung und den Wirtschaftsplan auf Vollständigkeit und Plausibilität. Dies umfasst beispielsweise das Überprüfen von Belegen, Rechnungen und Vertragsunterlagen. Weiterhin unterstützt und kontrolliert er die Verwaltung und fungiert als Schnittstelle zwischen Eigentümern und GdWE-Verwaltung. In seiner beratenden Funktion unterstützt der Beirat die Eigentümerversammlung bei der Entscheidungsfindung zum Beispiel in wirtschaftlichen oder technischen Fragen.

Potenzielle Haftungsrisiken
Doch mit diesen Aufgaben gehen auch potenzielle Haftungsrisiken einher. Fehler können schnell passieren – und teuer werden. Eine unzureichend geprüfte Jahresabrechnung, ein fehlerhafter Wirtschaftsplan oder die Nichtbeachtung eines Beschlusses der Eigentümerversammlung kann zu Vermögensschäden führen, für die ein Beiratsmitglied unter Umständen persönlich haftbar gemacht werden kann.

Persönliches Engagement verdient Schutz
Speziell entwickelte Vermögensschadenhaftpflichtversicherungen für GdWE-Beiräte schützen zuverlässig vor den möglichen finanziellen Folgen solcher Haftungsfälle. Sie bewahren das private Vermögen und geben ihnen die Sicherheit, ihr Amt mit gutem Gefühl auszuüben.

Die Vorteile auf einen Blick:

  • Absicherung bei Vermögensschäden durch Pflichtverletzungen oder Prüfungsfehler,
  • Schutz des persönlichen Vermögens aller Beiratsmitglieder,
  • ein Vertrag für das gesamte Beiratsgremium – keine Einzelabschlüsse nötig,
  • Maßgeschneidertes Deckungskonzept für die besonderen Risiken von GdWE-Beiräten.

Auch bei der Verwaltung von GdWE in Eigenregie ohne gewerblichen Verwalter gibt es passende Haftpflichtangebote. So können sich Beiräte auf das Wesentliche konzentrieren: ihre verantwortungsvolle Tätigkeit für die Gemeinschaft – ohne unterschwellige Sorgen vor finanziellen Konsequenzen.

Die Versicherungskosten trägt in der Regel die GdWE – wenn dies durch Beschluss der Eigentümerversammlung festgelegt wird.

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