Vermietung an Flüchtlinge: Finanzministerium setzt Haus & Grund-Initiative um

Wer Wohnraum günstig an Ukraine-Flüchtlinge vermietet, hat keinen steuerlichen Nachteil zu befürchten.

Wer eine Miete verlangt, die weniger als 66 Prozent der marktüblichen Miete beträgt, muss im Normalfall immer noch steuerliche Nachteile befürchten, auch wenn es nicht um die Vermietung an nahe Angehörige geht. Denn Werbungskosten kann der günstig Vermietende dann unter Umständen nur noch in begrenzter Höhe geltend machen.

Das würde eigentlich auch für eine Vermietung an Ukraine-Flüchtlinge gelten. Auf Initiative von Haus & Grund wurde nun eine vorübergehende Lösung gefunden: Die unentgeltliche oder verbilligte Überlassung einer Mietwohnung an Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine im Jahr 2022 führt ausnahmsweise nicht zu einer Kürzung des Werbungskostenabzugs. Haus & Grund wird sich auch weiterhin dafür einsetzen, besonders soziale Vermieter künftig nicht mehr bei den Werbungskosten steuerlich zu bestrafen.

Sibylle Barent, Leiterin Steuer- und Finanzpolitik Haus & Grund Deutschland

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