Vermietergeld statt Klimageld

Im vergangenen Jahr hat der deutsche Staat 13 Milliarden Euro an Sondereinnahmen durch die Bepreisung des CO2-Ausstoßes erhalten. Das Geld fließt vollständig in den Klima- und Transformationsfonds. Dies ist ein Sondervermögen, das eigentlich an alle Bürgerinnen und Bürger zurückerstattet werden soll.

Das zumindest ist der Plan der Ampel-Koalition, die dies im Koalitionsvertrag unter dem Begriff Klimageld vereinbart hat. Das Klimageld wäre eine erhebliche Entlastung für Eigentümer und Mieter, denn jede Bürgerin und jeder Bürger bekäme pro Kopf allein in diesem Jahr circa 150 Euro aus den Einnahmen des vergangenen Jahres ausgezahlt.

Aber das Klimageld wird von der Bundesregierung nicht vorangetrieben, denn der Wunsch, alle Bürgerinnen und Bürger zu entlasten, ist nur gering ausgeprägt. Stattdessen geht es SPD und Grünen um die eigene Klientel: Mit der Einschränkung der Umlagefähigkeit des CO2-Preises werden seit dem 1. Januar alle Mieterinnen und Mieter zumindest anteilig von der Zahlung befreit. Im Gegenzug müssen private Vermieter seit Januar dieses Jahres neben ihrem eigenen CO2-Preis zusätzlich einen Anteil der CO2-Kosten ihrer Mieterinnen und Mieter übernehmen.

Auf diese Mehrkosten sollten Sie sich vorbereiten und prüfen, ob eine Erhöhung der Kaltmiete möglich und nötig ist, um die Mehrausgaben zu kompensieren. Sonst droht mit der Abrechnung der Betriebskosten Ende des Jahres ein Vermietergeld statt eines Klimageldes.

Dr. Kai H. Warnecke, Präsident Haus & Grund Deutschland

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