Vermieter erhalten Zuschüsse, wenn sie energetisch modernisieren

Lange blieben Investitionszuschüsse für energetische Modernisierungen nur den selbstnutzenden Haus- und Wohnungseigentümern vorbehalten. Seit Anfang dieses Jahres erhalten nun auch Vermieter einen Zuschuss für neue Fenster, Wärmedämmung und Lüftungsanlagen. Ab Juli 2021 profitieren Vermieter dann auch von den Zuschüssen, wenn sie in ein Effizienzhaus investieren.

Mit der neuen Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) werden die bisherigen Förderungen der Energieeffizienz von Gebäuden über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und der erneuerbaren Energien über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zusammengeführt. Die neue Bundesförderung wird zukünftig aus nur drei Teilprogrammen bestehen: Einzelmaßnahmen (BEG EM), Wohngebäude (BEG WG) und Nichtwohngebäude (BEG NWG). Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über die Neuerungen gegenüber der bisherigen Förderung.

Programmstart
Das BAFA ist bereits seit 1. Januar 2021 mit der Zuschussförderung für Einzelmaßnahmen am Start. Es ersetzt das Marktanreizprogramm und führt die Förderung der erneuerbaren Heizsysteme mit den gleichen Fördersätzen fort. Die KfW folgt zum 1. Juli 2021 mit der Zuschuss- und Kreditförderung für Wohn- und Nichtwohngebäude sowie mit der Kreditförderung für Einzelmaßnahmen. Bis dahin können bei der KfW noch die bisherigen Förderkredite und Zuschüsse im Rahmen der Programme „Energieeffizient bauen und sanieren“ beantragt werden.

Antragsteller können zwischen Kredit oder Zuschuss wählen
Antragsteller haben zukünftig die Wahl zwischen einer Kreditförderung mit Tilgungszuschuss oder einer Zuschussförderung. Das gilt für alle Förderangebote. Vermieter und Unternehmen, die bisher nur die Möglichkeit einer Förderung über einen zinsgünstigen KfW-Kredit hatten, können nun auch einen Zuschuss erhalten.

Künftig nur noch ein Antrag für parallele Fördermaßnahmen nötig
Die Förderungen von Effizienzmaßnahmen, erneuerbaren Energien, Fachplanung und Baubegleitung können auch gleichzeitig mit nur einem Antrag entweder bei der KfW oder beim BAFA beantragt werden. Zudem wird die Einbindung von Fachplanung und Baubegleitung besser belohnt. So werden Einzelmaßnahmen, die nach einem individuellen Sanierungsfahrplan bis zu einer Vollsanierung umgesetzt werden, mit einem entsprechenden Zuschuss berücksichtigt. Die Baubegleitung bei Mehrfamilienhäusern wird in Abhängigkeit von der Anzahl der Wohneinheiten auf bis zu 20.000 Euro pro Vorhaben erhöht.

Änderung bei den Effizienzhaus-Standards ab 1. Juli 2021
Künftig wird der sehr ambitionierte Standard des KfW-Effizienzhauses 40 auch in der Sanierung von Wohngebäuden eingeführt. Die Förderung des Standards KfW-Effizienzhaus 115 wird dann gestrichen. Der Höchstbetrag der förderfähigen Kosten für das Effizienzhaus 40 Plus wird von 120.000 auf 150.000 Euro pro Wohneinheit angehoben. Für die übrigen KfW-Effizienzhaus-Standards bleiben die Höhe der Fördersätze und der förderfähige Höchst- oder Kreditbetrag unverändert – siehe Tabelle.

Einführung neuer Effizienzhaus-Klassen für erneuerbare Energien und Nachhaltigkeit
Der Einsatz von effizienten Heizungen mit erneuerbaren Energien wird nun besser gefördert. Dafür wird das bestehende System der KfW-Effizienzhaus-Standards um eine Erneuerbare-Energien-Komponente (EE) erweitert. Das Gleiche gilt für die Erfüllung von Nachhaltigkeitsaspekten (NH). Vom Bundesbauministerium (BMI) anerkannte Nachhaltigkeitszertifikate werden damit erstmals berücksichtigt. Beim Erreichen einer sogenannten Effizienzhaus EE- oder einer Effizienzhaus NH-Klasse erhöht sich die jeweilige Förderquote bei Neubau oder Ersterwerb um weitere 2,5 Prozentpunkte und bei der Sanierung sogar um 5,0 Prozentpunkte. Der förderfähige Höchstbetrag steigt in diesen Fällen auf bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit.

Die Richtlinien zur BEG und weitere Informationen sind auf der Website des BMWi veröffentlicht: https://t1p.de/beg25

Dipl.-Ing. Corinna Kodim
Geschäftsführerin Energie, Umwelt, Technik Haus & Grund Deutschland

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