Die Wohnungspolitik kennt seit gut einem Jahrzehnt vor allem eine Lösung: die Mietpreisbremse. Ob sie hilft, oder nicht – oder ob sie vielleicht sogar schadet: So lange sie in den Medien als ein politischer Erfolg kommuniziert werden kann, lassen Politiker nicht von ihr ab. Auch die Ampel-Regierung hat vereinbart, eine Verlängerung einzuführen.
Diese hat der Bundesjustizminister nun dem Bundeskanzler vorgelegt. Das überraschend Gute ist: Der Entwurf ist eine deutliche Abschwächung der bisherigen Regelung. Die Verlängerung soll nur noch drei statt wie erwartet fünf Jahre gelten. Und die Anforderungen an die Bundesländer, die Gebiete ausweisen wollen, in denen die Mietpreisbremse gilt, werden deutlich verschärft.
Damit folgt das Bundesjustizministerium dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur ersten Mietpreisbremse, den Haus & Grund erstritten hatte. Dieses hatte die Mietpreisbremse als gerade noch verfassungskonform eingestuft. Den Beschluss gilt es jetzt zu berücksichtigen. Damit wirkt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu unseren Gunsten: Eine Verfassungsbremse für die Mietpreisbremse!
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