Vandalismus: Was leistet die Versicherung?

Über eine halbe Million Fälle von Vandalismus werden in Deutschland jedes Jahr gemeldet. Die Täter bleiben meist unerkannt. Daher ist es schwierig, Schadensersatz für Vandalismusschäden einzufordern. Umso wichtiger ist deshalb der richtige Versicherungsschutz für Hausrat und Wohngebäude. Wir zeigen Ihnen, worauf es dabei ankommt.

Vandalismus liegt vor, wenn zum Beispiel ein Auto, Haus oder Garten vorsätzlich beschädigt wird oder bei einem Wohnungseinbruch Einrichtungsgegenstände, wie beispielsweise das mit einem Messer aufgeschnittene Sofa, bewusst zerstört werden. Gerade das vorsätzliche Handeln ist von zentraler Bedeutung.

Welche Versicherung die Kosten für solche mutwillig herbeigeführten Sachschäden, also Schäden durch Vandalismus, übernimmt, hängt davon ab, wo und unter welchen Umständen sie herbeigeführt wurden.

Welche Versicherung zahlt für welche Schäden?

Vandalismus ist im rechtlichen Sinn kein feststehender Begriff. Eine generelle Versicherung gegen Vandalismusschäden gibt es nicht. Folgende Versicherungen leisten, wenn Schäden am und im Haus entstehen:

  • Hausratversicherung
  • Wohngebäudeversicherung
  • Bauleistungsversicherung

Die Hausratversicherung kommt für Schäden am Inventar – also Möbel und Einrichtungsgegenstände – auf, die durch Feuer, Sturm, Hagel, Blitz, Leitungswasser und Einbruchdiebstahl entstanden sind. Vandalismusschäden sind im Rahmen eines Einbruchdiebstahls in einer aktuellen Hausratversicherung im Versicherungsschutz enthalten. Ein Blick in die vertraglichen Bedingungen Ihrer Police hilft, um sich zu vergewissern.

Besteht der Schutz und bricht ein Eindringling in die Wohnung ein, sind nicht nur der Verlust von Schmuck und Bargeld versichert, sondern auch Sachschäden wie beispielsweise das gewaltsam geöffnete Türschloss, das eingeworfene Fenster oder zerstörte Möbel. Aber auch für Schmierereien an Schränken, aufgerissene Kissen oder zerschlagene Waschbecken kommt die Hausratversicherung auf. Sie zahlt die Kosten für Reparaturen, Instandsetzungen und Aufräumarbeiten und erstattet die gestohlenen sowie die mutwillig zerstörten Gegenstände zum Neuwert. Ist die Wohnung nach einem Einbruch unbewohnbar, übernimmt die Hausratversicherung – nach vorheriger Vereinbarung – sogar die Hotelrechnung.

Anders liegt der Fall bei Schäden durch Vandalismus am Gebäude, zum Beispiel durch Graffiti an der Außenwand. Hier greift in der Regel die Wohngebäudeversicherung nur dann, wenn diese Leistung explizit im Versicherungsschutz enthalten ist. Denn die Wohngebäudeversicherung übernimmt in der Regel nur Schäden, die an einem Haus durch Feuer, Sturm, Hagel, Blitz und Leitungswasser verursacht werden. Hier ist auf entsprechende Zusatzbausteine der Versicherungen zu achten, damit die Immobilie auch gegen Vandalismusschäden abgesichert ist.

Befindet sich das Gebäude noch im Rohbau, bietet sich als Schutz gegen Vandalismusschäden die Bauleistungsversicherung für den Bauherrn an. Diese schützt außerdem gegen Schäden durch Unwetter, Materialfehler oder Diebstahl bereits eingebauter Teile.

GEV Grundeigentümer-Versicherung

Suchcode: 2306-fv01