Umlagefähigkeit der CO2-Bepreisung

Seit Anfang dieses Jahres gilt auch für Gebäude eine CO2-Bepreisung. Heizen mit Öl und Gas wird damit teurer. In der politischen Öffentlichkeit und auch in der Bundesregierung ist ein Streit darüber entstanden, wer die Mehrkosten nun zahlen soll – nur der Mieter oder auch der Vermieter?

Sowohl die Befürworter als auch die Gegner einer solchen Umlagefähigkeit wollen letztlich das Gleiche: Die CO2-Bepreisung soll ein Investitionsanreiz sein, damit die Bürger freiwillig auf klimafreundliche Alternativen für die Wärmeversorgung umsteigen und deshalb den CO2-Preis gar nicht erst zahlen müssen. So formulierte es zuletzt auch Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD). Doch genau hier schwelt der Streit. Ein Streit um die Lenkungswirkung der CO2-Bepreisung.

Vermieter und Mieter im Dilemma?
Die Gegner einer Umlagefähigkeit argumentierten mit dem sogenannten Vermieter-Mieter-Dilemma. Es unterstellt, dass Vermieter keinen Anreiz für energetische Investitionen haben, weil sie nicht von den Einsparungen profitieren. Nur Mieter würden von der erzielten Energieeinsparung profitieren. Die Lösung für dieses vermeintliche Problem sei, die Umlagefähigkeit zu begrenzen. So müsse der Vermieter die Kosten der CO2-Bepreisung anteilig mittragen. Erst so entstehe ein Anreiz für Vermieter, ihre Gebäude energieeffizient zu sanieren. Mehr noch führe diese begrenzte Umlagefähigkeit der CO2-Bepreisung sogar zu einer doppelten Lenkungswirkung – bei Mietern im Verbrauchs- und bei Vermietern im Investitionsverhalten.

Fehlende Umlagefähigkeit bremst Klimaschutz
Doch genau hier setzt die Kritik der Befürworter einer Umlagefähigkeit ein. Die Teilung der CO2-Bepreisung wird die Lenkungswirkung nicht verdoppeln, sondern halbieren. Die Anreizwirkung wird also ausgebremst. Nur bei einer vollständigen Durchleitung der CO2-Bepreisung an den Endverbraucher – hier also die Mieter – können sowohl Verhaltensänderungen beim Verbrauch und Nachfrageänderungen erzeugt werden, die geeignet sind, das Klima zu schützen.

Nachfrage ist ein Anreiz für energetische Sanierungen
Der Anreiz zu sanieren, entsteht für Vermieter nicht wegen der CO2-Bepreisung in ihren Kosten. Dafür sind die Kosten einer energetischen Sanierung schlicht zu hoch. Der Anreiz zur Sanierung entsteht erst durch die Nachfrageänderung bei den Mietern.

Ein Beispiel aus einer anderen Branche macht es deutlich: Fluggesellschaften spüren den Anreiz, klimafreundliche Flugzeuge einzuflotten, nicht, weil sie eine CO2-Bepreisung zahlen müssen und diese ihren Kunden ja sogar weitergeben dürfen. Airlines stellen ihre Flotten um, damit sie keine Fluggäste verlieren. Schließlich wählen wir bei hohen Ticketpreisen eine andere Gesellschaft oder gleich ein anderes Verkehrsmittel. Genauso sanieren Vermieter nicht wegen des CO2-Preises in ihren Kosten. Sie sanieren, damit die Nachfrage nach der Wohnung wegen der gestiegenen Gesamtkosten nicht nachlässt.

Damit ist das Argument der Gegner einer Umlagefähigkeit hinfällig. Vermieter werden nicht wegen der gestiegenen Kosten sanieren, sondern damit ihre Wohnungen attraktiv bleiben.

Matthias zu Eicken
Referent Wohnungs- und Stadtentwicklungspolitik Haus & Grund Deutschland

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