Umlagefähigkeit der CO2-Bepreisung: Armer Mieter, reicher Vermieter?

Die Bundesregierung scheint entschlossen, ein zentrales Instrument für die Erreichung der Klimaziele – die CO2-Bepreisung – nur und ausschließlich für Mieter aufzuweichen. Vermieter sollen in Zukunft die Hälfte der Kosten für die CO2-Bepreisung auf Öl und Gas tragen. So sieht es ein Kabinettsbeschluss vor, den das Bundeskabinett begleitend zur Novelle des Klimaschutzgesetzes gefasst hat. Das hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion aber vorerst gestoppt. Doch die Diskussion um die Umlagefähigkeit der CO2-Bepreisung geht unvermindert weiter.

Vizekanzler Olaf Scholz (SPD) behauptet sogar zur geplanten teilweisen Streichung der Umlagefähigkeit, dass alles andere umweltpolitisch dumm gewesen und sozialpolitisch eine Zumutung wäre. Und in der Tat werden einkommensschwache Haushalte von der CO2-Bepreisung überproportional belastet. Eine Entlastung von der CO2-Bepreisung scheint dringend geboten. Dass man diese Entlastung nur Mietern zubilligt, ist aber die eigentliche sozialpolitische Zumutung. Eine Entlastung sollte für alle einkommensschwachen Haushalte gelten, ganz gleich, ob sie eine Mietwohnung oder ihr Eigenheim nutzen.

Einkommensschwache Haushalte entlasten
Mit dem Klimageld schlägt Haus & Grund ein Instrument vor, mit dem einkommensschwache Mieter- und Selbstnutzerhaushalte von der CO2-Bepreisung entlastet werden. Schon zur Einführung der CO2-Bepreisung hatte eine breite Front von Experten diese Kopfpauschale gefordert, mit der die Lenkungswirkung der Abgabe für einen wirkungsvollen Klimaschutz erhalten bleibt. Mit dem Klimageld werden die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung als pauschaler Pro-Kopf-Bonus an alle in Deutschland lebenden Personen – vom Säugling bis zum Greis – zurückgegeben. Jeder Einwohner bekommt jährlich den gleichgroßen Anteil aus den Einnahmen aus der CO2-Bepreisung eines Jahres zurück. Eine pauschale Rückgabe entlastet einkommensschwächere Haushalte besser als einkommensstarke Haushalte, denn erstere emittieren durchschnittlich weniger CO2, bekämen aber im Verhältnis zu Wohlhabenderen am meisten zurück.

Lenkungswirkung für den Wohnungsmarkt erhalten
Ziel der Politik ist es, mit der CO2-Bepreisung eine Lenkungswirkung bei Vermietern und Mietern zu erzielen. Diese tritt ein, weil der Verbraucher für die Produkte und Dienstleistungen, die CO2-Emissionen verursachen, eine Abgabe zahlen muss. Um diese Kosten zu vermeiden, hat der Verbraucher die Wahl, entweder seinen Verbrauch zu reduzieren oder auf das klimaschädliche Produkt oder die Dienstleistung zu verzichten. Dieser Mechanismus funktioniert auch auf dem Wohnungsmarkt. Ein Mieter zieht durchschnittlich alle acht Jahre um. Bis 2045 hat also jeder Mieter im Schnitt drei Mal die Möglichkeit, seine Konsumentscheidung bezüglich seiner Wohnung zu ändern und kann in eine energetisch bessere Wohnung ziehen. Untätige Vermieter werden so bei steigendem CO2-Preis immer schwerer Mieter für ihre Wohnung finden.

CO2-Bepreisung wirkt beim Vermieter
Beim Vermieter entfaltet sich die Lenkungswirkung der CO2-Bepreisung bereits mit ihrer Einführung: Die Bepreisung ist immer Teil der Kostenbetrachtung des Vermieters, ganz gleich, ob als Teil der Kaltmiete oder der Betriebskosten. Das Instrument würde bei einer hälftigen Teilung seine Wirksamkeit verlieren und nicht verbessern. Es wäre die eigentliche umweltpolitische Dummheit, denn der Verbrauch würde nicht ausreichend eingeschränkt oder auf CO2-freie Alternativen umgelenkt. Wenn die CO2-Bepreisung nicht mehr oder nur teilweise umlagefähig ist, entfällt die Lenkungswirkung beim Mieter. Das ist missverstandener Mieterschutz auf Kosten des Klimaschutzes und zu Ungunsten einkommensschwacher Haushalte in einem Eigenheim.

Matthias zu Eicken, Referent Wohnungs- und Stadtentwicklungspolitik Haus & Grund Deutschland

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