Umfassende Ausforschung

Es ist überfällig, aber richtig, dass Bundesbauministerin Klara Geywitz einen Gesetzentwurf für eine Energie- und Wärmeplanung vorgelegt hat. Denn nur wenn die Eigentümer wissen, ob sie in der Zukunft Biogas, Wasserstoff, Fernwärme oder Strom erhalten, können sie ihre künftige Heizung entsprechend planen.

Damit wiederum Städte und Gemeinden die Versorgung planen können, müssen diese zumindest ungefähr wissen, welche Mengen von Energie in den einzelnen Stadt- und Ortsteilen benötigt werden. Dafür ist es ausreichend zu erfahren, welche Verbräuche die Energieversorger in den vergangenen Jahren verzeichnet haben. Die Verbräuche einzelner Häuser muss man nur dann ermitteln, wenn diese an ein Fernwärmenetz angeschlossen werden sollen.

Man kann es daher nur als Eingriff in die Freiheit und das Eigentum der Eigentümer bezeichnen, wenn Bundesbauministerin Geywitz im Gesetz eine umfassende Ausforschung aller Immobilien vorschlägt. Denn ein gebäudeindividuelles Kataster über den energetischen Zustand, die Verbräuche und Heizungsart ist für die grundlegende Versorgungsplanung nicht erforderlich.

Die Planung und Umsetzung der Beheizung und der Warmwassererzeugung im Haus ist und bleibt Sache des Eigentümers. Nur die Zuleitung der Energie muss von Stadt oder Gemeinde geplant werden. Wenn die Energiewende Wirklichkeit werden soll, muss sich jeder auf seine eigenen Aufgaben konzentrieren. Wer meint, bei dieser Gelegenheit unnötig Daten von Immobilieneigentümern sammeln zu müssen, greift unzulässig in die Grundrechte ein und erschwert die Klimawende.