Guten Tag Herr N.,
vielen Dank für die Anfrage unter der Ticketnummer 2022073156002372.
Das erneute Anschreiben lässt sich wie folgt erklären: Im Erstanschreiben haben wir Sie mit einer falschen Objektadresse angeschrieben. Sie haben dies im Online-Fragebogen korrigiert. Bei uns gehen solche Informationen, bei denen Anschriften oder Auskunftspflichtige geändert wurden, in die Rücklaufbearbeitung. In Ihrem Fall war die Rücklaufbearbeitung noch nicht abgeschlossen. Das heißt, Ihre korrigierten Daten wurden noch nicht mit der richtigen Adresse verknüpft und Sie wurden somit erneut angeschrieben.
Dank Ihrer E-Mail konnten wir den Sachverhalt nun nachvollziehen: Einen Eingang Ihrer Daten und die Korrektur Ihrer Objektadresse haben wir registriert. Daher können Sie die Schreiben vom 15. und 27.07.2022 als gegenstandslos betrachten.
Das Sie zuerst für das Haus in Tempelhof angeschrieben wurden, geht auf einen Fehler in der Datenaufbereitung zurück. Dadurch kam es zu einer falschen Zuordnung von Ansprechpersonen und Objekten/Wohnungen, für die wir uns nochmal entschuldigen möchten.
Hinsichtlich Ihrer anderen Fragen und Anmerkungen:
Die Auskünfte des Kollegen am Telefon sind nur bedingt richtig. Dazu vorweg: Für die Telefonhotline wurde von den meisten statistischen Landesämtern ein externer Dienstleister beauftragt. Zwar sind die Mitarbeiter dort geschult, jedoch schwankt die Qualität. Zudem haben sie keine Einsicht in gemeldete Daten (Angaben, Zeitpunkt des Dateneingangs etc.).
Richtig ist: die Korrekturmöglichkeit war nur für kleine Änderungen gedacht. Aber Sie kann auch für größere Korrekturen genutzt werden – Ihr Vorgehen war daher legitim. Jedoch ist unsererseits eine Rücklaufbearbeitung erforderlich, die, wie in Ihrem Fall, zu Überschneidungen führen kann.
Falsch dagegen ist die Angabe der 10%-Stichprobe. Da hat der Kollege Haushaltsbefragung und Wohnungszählung verwechselt. Daher sind wir dankbar für Ihre Vorgehensweise und Ihre ausführliche E-Mail.
Der zeitliche Aufwand von zehn Minuten ist ein Richtwert, der bei Einzelwohnungen oder Einfamilienhäusern gut funktioniert. Bei Wohngebäuden mit mehreren Wohnungen erhöht sich dementsprechend der Zeitbedarf, insbesondere wenn die Daten erst (mühevoll) zusammengetragen werden müssen.
Hinter IDEV (Internet Datenerhebung im Verbund) verbirgt sich das Online-Meldeverfahren des Statistischen Bundesamtes und der Landesämter. Die Datenübermittelung erfolgt verschlüsselt an den IDEV-Server (beim Zensus 2022 an das statistische Bundesamt).
Wir hoffen, damit konnten wir Ihre Fragen klären und bedanken uns für Ihre Mitarbeit.
Leider wurde fälschlicherweise in unserem Haus noch eine Papierfragebogenbestellung ausgelöst, die sich nicht mehr stornieren ließ. Sollte der Fragebogen in der nächsten Zeit bei Ihnen ankommen, können Sie diesen ebenfalls als gegenstandslos betrachten und entsorgen. Wir bitten die Unannehmlichkeiten zu entschuldigen.
Sollten Sie weitere Informationen zu diesem Ticket benötigen, fügen Sie die Ticketnummer der Anfrage bei.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team der Gebäude- und Wohnungszählung im Projekt Zensus 2022
Amt für Statistik Berlin-Brandenburg
Anstalt des öffentlichen Rechts
Projekt Zensus 2022
Teilprojekt Gebäude- und Wohnungszählung