Erlebnis mit dem Zensus 2022 – Ticket: 2022073156002372

Geschäftszeichen: EA-BE-1125742000, EA-BE-2933273000, EA-BE-3947198000

Drei Geschäftszeichen, eine Ticketnummer und viel Chaos, wenn man beim Amt für Statistik auf Verfahrensfehler beim Zensus 2022 hinweisen möchte.

28. Juli 2022

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie haben mir bereits drei Aufforderungen zugesandt, das Online-Fragebogen zur Gebäude- und Wohnungszählung 2022 auszufüllen, obwohl ich dies längst getan habe. Da Sie im ersten Schreiben eine Objektadresse in Tempelhof angegeben haben, mit der ich weder als Eigentümer noch als Verwalter, Bewohner oder Besucher jemals etwas zu tun hatte, habe ich am 30. Mai die Adresse korrigiert (mein Haus in Schöneberg) und den Fragebogen für alle Wohnungen korrekt und vollständig ausgefüllt. Empfangsbestätigungen in Form einer PDF- sowie IDEF-Datei (was auch immer das ist) mit sämtlichen Angaben habe ich gespeichert, darf sie Ihnen aus Datenschutzgründen aber nicht diesem Schreiben beilegen.

Am 15. Juli erhielt ich eine zweite Aufforderung, wieder mit der unsinnigen Objektadresse in Tempelhof, rief daraufhin am 19. Juli Ihre Hotline an und erhielt folgende Auskünfte:

  • Ich hätte gar nicht die von mir verwalteten Wohnungen eingeben sollen, da die Korrekturmöglichkeit nur für kleine Änderungen gedacht sei (Stockwerk, Vorder-/Hinterhaus u. a.). Ich hätte stattdessen angeben sollen, das Objekt nicht zu verwalten oder zu besitzen. Das ist aber im Online-Fragebogen nicht vorgesehen.
  • Die Eingabe der von mir verwalteten Objekte sei nicht so wichtig, da nur eine 10-%-Stichprobe aller Gebäude abgefragt werde. Doch in den Medien wurde dagegen berichtet, dass alle Eigentümer oder Verwalter sämtlicher Gebäude auskunftspflichtig seien.

Über die Datenquelle, die mich mit der Tempelhofer Immobilie in Verbindung gebracht hat, habe ich beim Telefonat nichts erfahren, obwohl mich gerade das sehr beunruhigt hat: Finanzamt, Grundbuchamt und Bauamt können es nicht gewesen sein, denn diese wissen, was mir gehört und was ich verwalte. Wenn also die Statistikbehörde sich irgendwoher irgendwelche unsinnigen Daten über mich beschafft, was habe ich dann von anderen Behörden künftig zu erwarten?

Am 27. Juli erhielt ich die dritte Aufforderung, diesmal mit der korrekten Schöneberger Adresse.  Woher die plötzliche Erkenntnis? Etwa durch meinen Anruf acht Tage zuvor, obwohl ich der Dame mitteilte, dass ich die von mir verwalteten Wohnungen bereits vollständig eingegeben habe?

Ich habe heute mit der Zugangsnummer aus Schreiben 3 im Fragebogen eingegeben, dass die Fragen bezüglich des Schöneberger Hauses bereits von „einer anderen Person“ beantwortet wurden und mich selbst als diese andere Person benannt. Immerhin das hat geklappt! Eingabebestätigungen liegen mir vor.

Mit der Zugangsnummer aus Schreiben 2 habe ich versucht, mich bezüglich des Tempelhofer Hauses für nicht zuständig zu erklären. Das hat nicht geklappt. Das System verlangt, dass ich angebe, wer jetzt für dieses Objekt zuständig sei und lässt mich ohne diese Auskunft nichts absenden. Da ich das nicht weiß und auch nicht für Sie recherchieren werde, habe ich nun den Sachverhalt mit diesem Schreiben dargelegt.

Übrigens: Ihre Leute am Telefon sollten sich die Online-Fragebogen wenigstens einmal angesehen haben.

Mit freundlichen Grüßen
N. N.

28. Juli 2022

Automatische Antwort vom Team der Gebäude- und Wohnungszählung beim Projekt Zensus 2022 im Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Anstalt des öffentlichen Rechts

Guten Tag, vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir führen diese Anfrage unter der Ticketnummer 2022073156002372.

23. August 2022

Individuelle Antwort von Gebäude- und Wohnungszählung Zensus 2022

Guten Tag Herr N.,

vielen Dank für die Anfrage unter der Ticketnummer 2022073156002372.

Das erneute Anschreiben lässt sich wie folgt erklären: Im Erstanschreiben haben wir Sie mit einer falschen Objektadresse angeschrieben. Sie haben dies im Online-Fragebogen korrigiert. Bei uns gehen solche Informationen, bei denen Anschriften oder Auskunftspflichtige geändert wurden, in die Rücklaufbearbeitung. In Ihrem Fall war die Rücklaufbearbeitung noch nicht abgeschlossen. Das heißt, Ihre korrigierten Daten wurden noch nicht mit der richtigen Adresse verknüpft und Sie wurden somit erneut angeschrieben.

Dank Ihrer E-Mail konnten wir den Sachverhalt nun nachvollziehen: Einen Eingang Ihrer Daten und die Korrektur Ihrer Objektadresse haben wir registriert. Daher können Sie die Schreiben vom 15. und 27.07.2022 als gegenstandslos betrachten.

Das Sie zuerst für das Haus in Tempelhof angeschrieben wurden, geht auf einen Fehler  in der Datenaufbereitung zurück. Dadurch kam es zu einer falschen Zuordnung von Ansprechpersonen und Objekten/Wohnungen, für die wir uns nochmal entschuldigen möchten.

Hinsichtlich Ihrer anderen Fragen und Anmerkungen:

Die Auskünfte des Kollegen am Telefon sind nur bedingt richtig. Dazu vorweg: Für die Telefonhotline wurde von den meisten statistischen Landesämtern ein externer Dienstleister beauftragt. Zwar sind die Mitarbeiter dort geschult, jedoch schwankt die Qualität. Zudem haben sie keine Einsicht in gemeldete Daten (Angaben, Zeitpunkt des Dateneingangs etc.).

Richtig ist: die Korrekturmöglichkeit war nur für kleine Änderungen gedacht. Aber Sie kann auch für größere Korrekturen genutzt werden – Ihr Vorgehen war daher legitim. Jedoch ist unsererseits eine Rücklaufbearbeitung erforderlich, die, wie in Ihrem Fall, zu Überschneidungen führen kann.

Falsch dagegen ist die Angabe der 10%-Stichprobe. Da hat der Kollege Haushaltsbefragung und Wohnungszählung verwechselt. Daher sind wir dankbar für Ihre Vorgehensweise und Ihre ausführliche E-Mail.

Der zeitliche Aufwand von zehn Minuten ist ein Richtwert, der bei Einzelwohnungen oder Einfamilienhäusern gut funktioniert. Bei Wohngebäuden mit mehreren Wohnungen erhöht sich dementsprechend der Zeitbedarf, insbesondere wenn die Daten erst (mühevoll) zusammengetragen werden müssen.

Hinter IDEV (Internet Datenerhebung im Verbund) verbirgt sich das Online-Meldeverfahren des Statistischen Bundesamtes und der Landesämter. Die Datenübermittelung erfolgt verschlüsselt an den IDEV-Server (beim Zensus 2022 an das statistische Bundesamt).

Wir hoffen, damit konnten wir Ihre Fragen klären und bedanken uns für Ihre Mitarbeit.

Leider wurde fälschlicherweise in unserem Haus noch eine Papierfragebogenbestellung ausgelöst, die sich nicht mehr stornieren ließ. Sollte der Fragebogen in der nächsten Zeit bei Ihnen ankommen, können Sie diesen ebenfalls als gegenstandslos betrachten und entsorgen. Wir bitten die Unannehmlichkeiten zu entschuldigen.

Sollten Sie weitere Informationen zu diesem Ticket benötigen, fügen Sie die Ticketnummer der Anfrage bei.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Team der Gebäude- und Wohnungszählung im Projekt Zensus 2022

Amt für Statistik Berlin-Brandenburg
Anstalt des öffentlichen Rechts
Projekt Zensus 2022
Teilprojekt Gebäude- und Wohnungszählung

23. August 2022

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für die Auskünfte. Ich habe tatsächlich vorgestern Papierfragebögen erhalten:  Für das Schöneberger Haus und das Tempelhofer Objekt. Ich werde sie zusammen mit einem Ausdruck Ihrer E-Mail zur Sicherheit archivieren.

Fehler passieren – kein Problem.  Gut, wenn sie korrigiert werden.

Der Online-Fragebogen lässt die Eingabe, dass man für ein bestimmtes Objekt weder Verwalter noch Eigentümer ist, nur zu, wenn man den aktuellen Verwalter oder Eigentümer angeben kann. Ansonsten kann man nur „rückwärts“ aus dem Dialog aussteigen, ohne die Eingaben absenden zu können. Dieser funktionale Systemfehler sollte unbedingt korrigiert werden.

Mit freundlichen Grüßen

N. N.

Aus Gründen des Datenschutzes wurden die drei Geschäftszeichen sowie die 16-stellige Ticketnummer geändert sowie die Korrespondenz anonymisiert und gekürzt. Der Autor ist Eigentümer und Mitglied bei Haus & Grund Berlin-Neukölln.

Suchcode: 2208-01zs