Staatliche Zuschüsse für den Abbau von Barrieren

Für alle, die Barrieren in ihrer Wohnung reduzieren möchten, bietet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) einen Kredit von bis zu 50.000 Euro – und zwar unabhängig vom Alter der Antragsteller.

Die Konditionen für ein solches Darlehen in Höhe von 50.000 Euro liegen zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses bei 2,79 Prozent Effektivzins jährlich mit zehn Jahren Laufzeit, zwei tilgungsfreien Anlaufjahren und fünf Jahren Zinsbindung. Auch bei Förderkrediten orientieren sich die Zinskonditionen am Kapitalmarkt und werden laufend angepasst. Die Festlegung des Zinssatzes erfolgt jeweils am Tag der Zusage bei der KfW und gilt dann für die Dauer der gesamten Zinsbindungsfrist.

Ebenfalls ist ein Investitionszuschuss für Barrierereduzierung möglich mit bis zu 2.500 Euro für Einzelmaßnahmen und bis zu 6.250 Euro für den Standard Altersgerechtes Haus. Für die Umbaumaßnahmen ist ein Sachverständiger verpflichtend zu beauftragen, der die Einhaltung der Anforderungen überwacht und den Nachweis des Standards Altersgerechtes Haus bestätigt. Der Zuschuss ist auch für den Kauf von barrierearm umgebautem Wohnraum möglich. Die Kosten für die barrierereduzierenden Maßnahmen müssen im Kaufvertrag gesondert ausgewiesen sein.

Geförderte Maßnahmen zur Barrierereduzierung

Die geförderten Maßnahmen gelten für Wohn- und Außenbereiche.

Förderbereich 1: Wege zum Gebäude, zum Beispiel Wege verbreitern und Stufen vermeiden

Förderbereich 2: Eingangsbereich und Wohnungszugang, zum Beispiel Barrieren am Eingang von Haus und Wohnung abbauen

Förderbereich 3: Überwindung von Treppen und Stufen, zum Beispiel Aufzüge, Treppenlifte und Rampen installieren

Förderbereich 4: Raumaufteilung und Schwellen, zum Beispiel Wände versetzen, Türdurchgänge verbreitern, Schwellen abbauen

Förderbereich 5: Badezimmer, zum Beispiel Raumaufteilung ändern, bodengleiche Dusche einbauen

Förderbereich 6: Orientierung, Kommunikation und Unterstützung im Alltag, zum Beispiel altersgerechte Assistenzsysteme und Smarthome-Anwendungen sowie Bedienungs- und Antriebssysteme für Türen, Rollläden, Fenster installieren

Förderbereich 7: Gemeinschaftsräume und Mehrgenerationenwohnen können gefördert werden, wenn es im Haus mindestens drei separate Wohnungen gibt.

Hinweis

Eine Antragstellung im KfW-Zuschussportal ist nur möglich, solange die Fördermittel noch nicht aufgebraucht sind.

Informationen zum Förderkredit „Altersgerecht Umbauen“ erhalten Sie unter:

kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/F%C3%B6rderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/

Informationen zum Investitionszuschuss Barrierereduzierung erhalten Sie unter:

kfw.de/inlandsförderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilie/Förderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-Investitionszuschuss-(455)/

Auf beiden Seiten können Interessierte einen Vorab-Check machen und erfahren, ob das Vorhaben gefördert wird oder nicht.

Anna Katharina Fricke, Referentin Presse und Kommunikation Haus & Grund Deutschland

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