Solarstrom aus dem eigenen Haus: Neue Regelungen erleichtern Stromversorgung
Mit dem sogenannten Solarpaket hat der Gesetzgeber 2024 neue Anreize geschaffen, um die Nutzung von Solarstrom in Gebäuden zu fördern. Neben dem bestehenden Mieterstrommodell wurde die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung eingeführt. Beide Modelle bieten Eigentümern und Vermietern die Möglichkeit, den selbst erzeugten Strom im Haus wirtschaftlich zu nutzen. Doch sie unterscheiden sich in wesentlichen Punkten – hinsichtlich Vertragsgestaltung, Vergütung und Pflichten gegenüber Netzbetreibern.
