Solarspitzen-Gesetz: Keine EEG-Förderung für neue Solaranlagen bei negativen Strompreisen
Für neue Solarstrom-Anlagen wird die Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bei negativen Preisen an der Strombörse ausgesetzt. Dies sieht das seit 25. Februar 2025 in Kraft getretene Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen (sogenanntes Solarspitzen-Gesetz) vor. Damit der Einbau von Smart Metern (digitalen Stromzählern) schneller vorangeht, dürfen die Betreiber für den verpflichtenden Einbau zudem höhere Kosten an die Kunden weitergeben.