Smart Meter: Intelligente Stromzähler auf dem Prüfstand

Mit dem „Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende“ hat die Bundesregierung 2016 die Pflicht zum Einbau von intelligenten Stromzählern beschlossen. Anfang 2020 hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) grünes Licht für die am Markt verfügbaren intelligenten Messsysteme gegeben und damit den Start des bundesweiten Smart-Meter-Rollouts ausgelöst. Nun hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) für Nordrhein-Westfalen in einem Eilbeschluss die Einbaupflicht vorerst gestoppt.

Nach Ansicht des Gerichts würden die aktuell verfügbaren intelligenten Messsysteme nicht den gesetzlichen Anforderungen genügen und seien nicht rechtskonform zertifiziert. Vorübergehend dürfen nun auch andere Stromzähler eingebaut werden. Bereits installierte intelligente Messsysteme müssen jedoch nicht ausgebaut werden.

Smart Meter sollen Energiewende voranbringen
Intelligente Messsysteme – sogenannte Smart Meter – bestehen aus einem modernen (digitalen) Stromzähler und einer Kommunikationseinheit, dem Smart-Meter-Gateway. Sie können nicht nur die Zählerstände automatisch an die Stromanbieter übermitteln und den Letztverbrauchern mehr Kontrolle über den Stromverbrauch ermöglichen, sondern zukünftig auch dazu beitragen, Energieverbrauch und -erzeugung aufeinander abzustimmen. Stromnetze können dadurch besser ausgelastet und der Energieverbrauch gesenkt werden. Nach dem Digitalisierungsgesetz zur Energiewende werden bis 2032 alle alten analogen Stromzähler gegen digitale Messgeräte ausgetauscht. Bei größeren Stromverbrauchern und Stromerzeugern werden Smart Meter zur Pflicht.

Ursprünglich sollten die zuständigen Messstellenbetreiber bereits ab 2017 mit dem verpflichtenden Einbau von intelligenten Messgeräten bei den großen Unternehmen mit einem Jahresstromverbrauch von mehr als 10.000 Kilowattstunden (kWh) beginnen. Ab 2020 sollten dann größere Haushalte mit über 6.000 kWh Jahresstromverbrauch folgen. Ebenso sollten die Messstellen von Betreibern einer Photovoltaik- oder KWK-Anlage ab sieben Kilowatt Leistung sowie von Nutzern einer Wärmepumpe oder Nachtspeicherheizung, die der Netzbetreiber fernsteuern kann, mit intelligenten Messsystemen ausgestattet werden.

Smart Meter müssen höchsten Sicherheitsanforderungen entsprechen
Für den Beginn dieses flächendeckenden Smart-Meter-Rollouts mussten jedoch zunächst die intelligenten Messsysteme von mindestens drei verschiedenen Herstellern ein Zertifizierungsverfahren durchlaufen. Erst Anfang 2020 konnte das zuständige Bundesamt BSI die Marktverfügbarkeit erklären. Mit dieser Allgemeinverfügung stellte das BSI fest, dass die am Markt verfügbaren intelligenten Messsysteme den gesetzlichen Anforderungen an Datenschutz, Datensicherheit und Interoperabilität genügen. Das war der Startschuss für die verpflichtende Ausstattung mit intelligenten Messsystemen.

Messstellenbetreiber vorerst nicht mehr zum Einbau intelligenter Stromzähler verpflichtet
Gleichzeitig führte dies zum Verwendungsverbot für alle anderen am Markt verfügbaren Zähler. Dagegen haben sich mehrere Messstellenbetreiber – zumeist Stadtwerke – gewandt. Die Beschwerde eines Unternehmens aus Aachen, das auch andere Stromzähler vertreibt, hatte derweil Erfolg. Das OVG Nordrhein-Westfalen hat in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren per Eilbeschluss Anfang März die Vollziehung der Allgemeinverfügung des BSI ausgesetzt. Messstellenbetreiber sind nun vorläufig nicht mehr zum Pflichteinbau intelligenter Messsysteme verpflichtet.

Verfügbare intelligente Zähler genügen nicht den gesetzlichen Anforderungen
In der Begründung zum Beschluss führt das Gericht aus, dass die Allgemeinverfügung des BSI voraussichtlich rechtswidrig sei. Zum einen sei die Zertifizierung der intelligenten Zähler auf Basis einer technischen Richtlinie erfolgt, die das BSI erlassen habe, ohne das vorgeschriebene Gremium für Gateway-Standardisierung anzuhören. Neben diesem formalen Fehler bleiben nach Ansicht der Richter auch die Vorgaben aus der BSI-Richtlinie selbst hinter den gesetzlich vorgeschriebenen Mindeststandards hinsichtlich der Interoperabilität zurück. Das bedeutet, dass die derzeit vom BSI zertifizierten und am Markt verfügbaren intelligenten Messsysteme nicht den gesetzlichen Anforderungen zum Datenaustausch (Interoperabilität) erfüllen. Zudem müsse nach Auffassung des OVG der Gesetzgeber und nicht das BSI tätig werden, wenn die Mindestanforderungen zu hoch seien.

Folgen des Beschlusses noch nicht absehbar
Das BSI hat die Entscheidung des OVG überrascht. Es hat angekündigt, die Entscheidungsgründe des OVG zu prüfen. Im Hauptverfahren will das BSI die Bedenken des OVG entkräften. Bis zur endgültigen Entscheidung dürfte der von den grundzuständigen Messstellenbetreibern geplante oder bereits angekündigte Austausch der vorhandenen Zähler gegen Smart Meter verschoben werden.

Dipl.-Ing. Corinna Kodim
Geschäftsführerin Energie, Umwelt, Technik Haus & Grund Deutschland

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