Schäden durch Leitungswasser

Wasser sucht sich seinen Weg – wer kennt nicht diesen Spruch. Gerade Immobilieneigentümer hören ihn nicht gern, denn sie wissen, dass durch die Leitungsrohre ihres Hauses täglich große Mengen an Wasser fließen. Ist eine solche Leitung undicht, können schlimme und vor allem teure Schäden entstehen.

Alle 30 Sekunden platzt in Deutschland laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) ein Rohr oder es löst sich eine Dichtung. Dadurch entstehen Schäden in Milliardenhöhe. Dabei können viele Schäden sogar vermieden werden, wenn die Leitungswassersysteme regelmäßig überprüft werden.

Auf Folgeschäden achten
Ärgerlich ist es, wenn der Wasserschaden nicht sofort entdeckt, sondern erst nach Wochen sichtbar wird. In solchen Fällen sind Schäden möglich

  • an Dämmschichten, die durchfeuchtet werden,
  • an Türen, die aufquellen,
  • an Fußböden, wenn das Wasser durch Fugen dringt,
  • durch Schimmelbildung an den Wänden.
  • Wie können Schäden vermieden werden?
    Die meisten Leitungswasserschäden entstehen laut GDV in den westlichen Bundesländern. Der Grund: Die Bausubstanz ist alt, Sanierungen selten. Nach 40 bis 45 Jahren schwächeln die Rohre in der Regel. Badezimmer werden zwar in diesem Zeitraum häufig einmal saniert, meist erfolgen aber nur optische Renovierungsmaßnahmen. Allerdings wäre dies auch der richtige Zeitpunkt, die Rohrsysteme überprüfen zu lassen. Hier besteht meist Handlungsbedarf.

    Tipp
    Lassen Sie das Leitungswassernetz Ihrer Immobilie regelmäßig von Fachleuten überprüfen. So werden rechtzeitig schadhafte Bereiche erkannt und man kann frühzeitig größeren Schäden vorbeugen.

    Dauerfrost – ein weiteres Problem
    Kalte Temperaturen lassen Leitungswasserrohre einfrieren. Deshalb sollten Hauseigentümer jedes Jahr bereits vor dem ersten Nachtfrost die Heizungsanlagen kontrollieren, damit Leitungswasserrohre nicht einfrieren. Dies gilt besonders, wenn das Eigenheim über die Wintermonate unbewohnt bleibt.

    Checkliste, um Frostschäden zu vermeiden

  • Heizungsthermostate auf den Modus „Frostwächter“ stellen, wenn die Immobilie über einen längeren Zeitraum nicht bewohnt wird. Das sorgt dafür, dass bei einem Temperatureinbruch die Heizung anspringt.
  • Leerstehende Immobilien regelmäßig kontrollieren.
  • Im Herbst und Winter für eine generelle Raumtemperatur von circa 19 Grad sorgen.
  • Heizkörper entlüften, bevor das System auf Winterbetrieb gestellt wird.
  • Wasserführende Rohrleitungen, die sich in frostgefährdeten Bereichen (zum Beispiel im Außenbereich) befinden, beobachten.
  • Im Schadensfall – Versicherer informieren
    Gebäudeschäden ersetzt die Wohngebäudeversicherung, wenn die Schäden durch wasserführende Leitungen entstanden sind. Dazu zählen beispielsweise Anlagen der Wasserversorgung, Heizkörper, aber auch Wasch- und Spülmaschinen. Ist der Hausrat betroffen, wie Teppiche, Möbel, Kleidung oder Elektrogeräte, kommt die Hausratversicherung zum Tragen.

    Das Berater-Team der GEV Grundeigentümer-Versicherung berät Sie telefonisch unter 040 3766 3367 zu Ihren Versicherungsfragen.

    www.gev-versicherung.de

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