Wasser sucht sich seinen Weg – wer kennt nicht diesen Spruch. Gerade Immobilieneigentümer hören ihn nicht gern, denn sie wissen, dass durch die Leitungsrohre ihres Hauses täglich große Mengen an Wasser fließen. Ist eine solche Leitung undicht, können schlimme und vor allem teure Schäden entstehen.
Alle 30 Sekunden platzt in Deutschland laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) ein Rohr oder es löst sich eine Dichtung. Dadurch entstehen Schäden in Milliardenhöhe. Dabei können viele Schäden sogar vermieden werden, wenn die Leitungswassersysteme regelmäßig überprüft werden.
Auf Folgeschäden achten
Ärgerlich ist es, wenn der Wasserschaden nicht sofort entdeckt, sondern erst nach Wochen sichtbar wird. In solchen Fällen sind Schäden möglich
Wie können Schäden vermieden werden?
Die meisten Leitungswasserschäden entstehen laut GDV in den westlichen Bundesländern. Der Grund: Die Bausubstanz ist alt, Sanierungen selten. Nach 40 bis 45 Jahren schwächeln die Rohre in der Regel. Badezimmer werden zwar in diesem Zeitraum häufig einmal saniert, meist erfolgen aber nur optische Renovierungsmaßnahmen. Allerdings wäre dies auch der richtige Zeitpunkt, die Rohrsysteme überprüfen zu lassen. Hier besteht meist Handlungsbedarf.
Tipp
Lassen Sie das Leitungswassernetz Ihrer Immobilie regelmäßig von Fachleuten überprüfen. So werden rechtzeitig schadhafte Bereiche erkannt und man kann frühzeitig größeren Schäden vorbeugen.
Dauerfrost – ein weiteres Problem
Kalte Temperaturen lassen Leitungswasserrohre einfrieren. Deshalb sollten Hauseigentümer jedes Jahr bereits vor dem ersten Nachtfrost die Heizungsanlagen kontrollieren, damit Leitungswasserrohre nicht einfrieren. Dies gilt besonders, wenn das Eigenheim über die Wintermonate unbewohnt bleibt.
Checkliste, um Frostschäden zu vermeiden
Im Schadensfall – Versicherer informieren
Gebäudeschäden ersetzt die Wohngebäudeversicherung, wenn die Schäden durch wasserführende Leitungen entstanden sind. Dazu zählen beispielsweise Anlagen der Wasserversorgung, Heizkörper, aber auch Wasch- und Spülmaschinen. Ist der Hausrat betroffen, wie Teppiche, Möbel, Kleidung oder Elektrogeräte, kommt die Hausratversicherung zum Tragen.
Das Berater-Team der GEV Grundeigentümer-Versicherung berät Sie telefonisch unter 040 3766 3367 zu Ihren Versicherungsfragen.
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