Reform der Gebäudeförderung

Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, die Förderung von Energieeffizienz in Gebäuden einfacher und verlässlicher zu gestalten. Der Förderschwerpunkt soll künftig bei der Energieeinsparung und beim Klimaschutz liegen. Hierbei sollen vorrangig die Sanierung gefördert und die Vereinfachung der Antragstellung durch klarere Zuständigkeiten vorangetrieben werden. Deshalb wird die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) neu aufgestellt.

Nach den diesjährigen Förderstopps, die für viel Verunsicherung und Ärger gesorgt haben, hatte Wirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck in einer Pressekonferenz bekannt gegeben, dass die bestehende Förderkulisse beendet werde und man eine Umstrukturierung der Förderung plane. Am 26. Juli veröffentlichte das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) die ersten Eckpunkte der geplanten Reform zur Gebäudeförderung. Die Änderungen traten ab dem 28. Juli 2022 in gestufter Reihenfolge in Kraft.

Fördermittel steigen, Fördersätze werden reduziert
Ziel der Reform sei es, mit den verfügbaren staatlichen Mitteln ein möglichst großes Investitionsvolumen zu hebeln und dafür Sorge zu tragen, dass möglichst viele Eigentümer bei der Sanierungsförderung zum Zuge kommen. Damit dies gelingt, steigen die im Haushalt und Wirtschaftsplan zum Klima- und Transformationsfonds zugewiesenen Fördermittel für die Sanierung im Vergleich zu den Vorjahren. Zugleich sinken die Fördersätze und bei Komplettsanierungen wird angesichts des sich verändernden Zinsumfeldes auf zinsgünstige Kredite und Tilgungszuschüsse umgestellt.

Reform in zwei Schritten
Zeitlich wird die Reform in zwei Schritten vollzogen. Zunächst greifen die neuen Förderbedingungen für Anträge auf Komplettsanierungen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Zusätzlich liegt der Fokus auf der Sanierungsförderung. Hier soll eine bessere Übersicht für Antragsteller geschaffen werden, um den Prozess zu vereinfachen. Künftig ist daher nur noch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für die sogenannten Einzelmaßnahmen zuständig.

Für die energetische Sanierung sollen ein Heizungs-Tausch-Bonus für Gaskessel eingeführt und jegliche Förderungen von gasverbrauchenden Anlagen gestrichen werden, um das Ziel des klimaneutralen Wohnungsbestandes bis 2045 zu erreichen. Die Förderung soll auch in Zukunft allen Antragstellergruppen zur Verfügung stehen. Dafür sollen die Fördersätze um fünf bis zehn Prozentpunkte abgesenkt werden.

In einem zweiten Schritt befasst sich das BMWK mit den Folgeanpassungen bei der Neubauförderung. Allerdings soll die Gebäudeförderung für den Neubau erst ab 2023 neu ausgerichtet werden. Ziel ist, die im Koalitionsvertrag vereinbarte klimapolitisch ambitionierte, ganzheitlich orientierte Förderung für neue Gebäude voranzutreiben. Bis zur Neukonzipierung der Neubauförderung läuft das Programm EH 40 Nachhaltigkeit weiter.

Der Fokus bei den neuen Fördermitteln liegt ganz klar auf der Sanierung und nicht auf dem Neubau. Wer energetische Sanierungsmaßnahmen an seinen Immobilien plant, sollte sich intensiv mit den neuen Fördermitteln auseinandersetzen. Beispielsweise liegt beim Einbau einer Wärmepumpe der maximale Fördersatz künftig bei 40 Prozent. Dies gilt jedoch nur bis zu einer Höchstgrenze von 60.000 Euro je Wohneinheit, was einer maximalen Fördersumme von bis zu 24.000 Euro entspricht.

Ein Pluspunkt der Reform ist die breitere Streuung der Mittel. Diese erhöht die Chancen, dass mehr private Eigentümer von den Förderungen profitieren. Derzeit sind es häufig gut organisierte gewerbliche Akteure, die einen Großteil der Mittel abrufen. Um die Fördermittel gezielter zu vergeben, wären allerdings zwei separate Fördertöpfe, einer für Privatpersonen und einer für Unternehmen, wünschenswert. Eine solche Aufteilung würde verhindern, dass Privatpersonen bei der Vergabe übervorteilt werden. Ein weiterer großer Kritikpunkt der Reform besteht in der Absenkung der Fördersätze. Bei den steigenden Materialkosten, aber auch den höheren Handwerkerkosten ist davon auszugehen, dass die ohnehin schon hohen Kosten für die energetische Sanierung künftig weiter anziehen werden. Mit der Reform soll zwar eine breitere Masse gefördert werden, der Einzelne bekommt künftig aber weniger als vorher. Angesichts der derzeitigen Preisentwicklung ist das ein fatales Signal.

Jakob Grimm, Referent für Wohnungs- und Stadtentwicklungspolitik Haus & Grund Deutschland

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