Rechtsschutzversicherung: Wegfall des Eigenbedarfs

Handelt es sich um einen vorgetäuschten Eigenbedarf, wenn die Tochter des Vermieters doch nicht in die Einliegerwohnung des Vaters zieht? Eine Mieterin klagt auf Schadenersatz, doch die Klage wird abgewiesen.

Der Fall: Markus W. ist Mitglied in einem Haus & Grund-Ortsverein. Er vermietet eine Einliegerwohnung im Erdgeschoss an Frau K. Die Tochter von Markus W. braucht nach der Trennung von ihrem Ehemann eine Wohnung. Deshalb kündigt Markus W. seiner Mieterin die Wohnung wegen Eigenbedarfs, um der Tochter die Einliegerwohnung zur Verfügung zu stellen.

Mieterin zieht aus, Tochter aber nicht ein

Frau K. und Markus W. einigen sich auf einen Auszugstermin, den die Mieterin auch einhält. Wenige Monate später erfährt Frau K., dass die Tochter nie in die Wohnung eingezogen ist. Stattdessen wurde die Wohnung an jemand anderen neu vermietet. Frau K. verklagt ihren ehemaligen Vermieter auf Schadenersatz wegen vorgetäuschten Eigenbedarfs.

Geänderte Lebensumstände

Die Entscheidung: Der von Markus W. beauftragte Rechtsanwalt trägt im Gerichtsprozess vor, dass die Tochter mit ihrem neuen Lebensgefährten zusammengezogen sei. Deshalb brauche sie die Wohnung nicht mehr. Der Wegfall des Eigenbedarfs erfolgte erst, nachdem Frau K. bereits ausgezogen war. Zu diesem Zeitpunkt war der Vermieter nicht mehr dazu verpflichtet, auf den Wegfall des Eigenbedarfs hinzuweisen. Das Gericht lehnt den Schadenersatzanspruch mit Hinweis auf die obergerichtliche Rechtsprechung ab. Die Klage wird insgesamt abgewiesen.

Wer trägt die Kosten?

ROLAND Rechtsschutz übernimmt zunächst die Anwaltskosten von Markus W. Die Klägerin und ehemalige Mieterin Frau K. muss die Kosten einschließlich Selbstbehalt allerdings erstatten, da sie den Gerichtsprozess verloren hat.

Mit den Rechtsschutzlösungen für Eigentümer und Vermieter der ROLAND Rechtsschutz-Versicherung können Sie Ihre Interessen im Streitfall umfassend absichern. Als Haus & Grund-Mitglied erhalten Sie attraktive Vorteile beim Abschluss einer ROLAND Rechtsschutzversicherung.

Haben Sie dazu Fragen? Das ROLAND Service-Team steht Ihnen gerne zur Verfügung:

Telefon 0221 82 77-23 33

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