Nach erfolgreicher Räumung der Wohnung möchte Sabina R. auch die Zahlung der noch ausstehenden Mietforderungen durchsetzen. Zu diesem Zweck beauftragt ihre Anwältin einen Gerichtsvollzieher mit der Durchführung der Zwangsvollstreckung. Auch in diesem Verfahrensabschnitt übernimmt die Rechtsschutzversicherung die anfallenden Kosten.
Im Rahmen der Zwangsvollstreckung fordert der Gerichtsvollzieher den ehemaligen Mieter Wolfgang D. zur Abgabe einer Vermögensauskunft auf. Diese gibt einen vollständigen Überblick über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Schuldners.
Das Ergebnis zeigt, dass Wolfgang D. arbeitslos ist und weder über pfändbares Einkommen noch über verwertbares Vermögen verfügt. Die Zwangsvollstreckung bleibt daher ohne Erfolg. Die Rechtsschutzversicherung trägt auch die Kosten dieses erfolglosen Vollstreckungsversuches für Sabina R. Die Vermieterin zahlt selbst nur die vereinbarte Selbstbeteiligung.