Rechtsschutzversicherung: Räumung der Wohnung wegen offener Mietrückstände

Sabina R. ist Mitglied in einem Haus & Grund-Ortsverein. Mit Unterstützung von ROLAND Rechtsschutz und einer auf Miet- und Immobilienrecht spezialisierten Partneranwältin erwirkt sie ein rechtskräftiges Urteil: Ihr ehemaliger Mieter Wolfgang D. wird zur Räumung der Wohnung sowie zur Zahlung der offenen Mietrückstände verpflichtet.

Nach erfolgreicher Räumung der Wohnung möchte Sabina R. auch die Zahlung der noch ausstehenden Mietforderungen durchsetzen. Zu diesem Zweck beauftragt ihre Anwältin einen Gerichtsvollzieher mit der Durchführung der Zwangsvollstreckung. Auch in diesem Verfahrensabschnitt übernimmt die Rechtsschutzversicherung die anfallenden Kosten.

Im Rahmen der Zwangsvollstreckung fordert der Gerichtsvollzieher den ehemaligen Mieter Wolfgang D. zur Abgabe einer Vermögensauskunft auf. Diese gibt einen vollständigen Überblick über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Schuldners.

Das Ergebnis zeigt, dass Wolfgang D. arbeitslos ist und weder über pfändbares Einkommen noch über verwertbares Vermögen verfügt. Die Zwangsvollstreckung bleibt daher ohne Erfolg. Die Rechtsschutzversicherung trägt auch die Kosten dieses erfolglosen Vollstreckungsversuches für Sabina R. Die Vermieterin zahlt selbst nur die vereinbarte Selbstbeteiligung.

ROLAND Rechtsschutz

Suchcode: 2602-FV04

Mit den Rechtsschutzlösungen der ROLAND Rechtsschutz-Versicherung für Eigentümer und Vermieter können Sie Ihre Interessen im Streitfall umfassend absichern. Als Haus & Grund-Mitglied erhalten Sie attraktive Vorteile beim Abschluss.

Haben Sie dazu Fragen? Das ROLAND Service-Team steht Ihnen gerne unter der Telefonnummer 0221 82 77 23 33 zur Verfügung.

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