Rechtsschutzversicherung: Eigenbedarfskündigung zugunsten der Cousine

Rechtsstreit verloren – Kosten werden aber übernommen.

Thomas M. ist Mitglied in einem Ortsverein von Haus & Grund und vermietet eine Dreizimmerwohnung an die Mieterin Manuela S.

Enge Beziehung zur Cousine

Nach der Trennung seiner Cousine von ihrem Ehemann möchte Thomas M. sie unterstützen und bietet ihr die Wohnung von Manuela S. an. Die Cousine möchte das Angebot gerne annehmen. Deshalb kündigt Thomas M. seiner Mieterin die Wohnung wegen Eigenbedarfs. Denn seine Cousine, mit der er aufgewachsen und bis heute befreundet ist, gehört zu seinem engsten Familienkreis.

Persönliche Verbundenheit zählt nicht vor Gericht

Manuela S. wehrt sich gegen die Kündigung und die eingereichte Räumungsklage. Der Fall landet vor Gericht. Dieses sieht die Kündigung als unwirksam an. Denn als Familie im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuchs (§ 577a Absatz 1a Satz 2) können nur Familienmitglieder angesehen werden, die ein Zeugnisverweigerungsrecht haben. Ein solches Recht besteht zwischen Cousins und Cousinen nicht. Auf das tatsächliche Näheverhältnis und die persönliche Verbundenheit komme es dagegen nicht an.

Deshalb weist das Gericht die Räumungsklage ab. Die Kosten des Rechtsstreits muss der Kläger zahlen, sodass die gesamten Kosten – außer der Selbstbeteiligung – von ROLAND Rechtsschutz übernommen werden.

Mit den Rechtsschutzlösungen für Eigentümer und Vermieter der ROLAND Rechtsschutz-Versicherung können Sie Ihre Interessen im Streitfall umfassend absichern. Als Haus & Grund-Mitglied erhalten Sie attraktive Vorteile beim Abschluss einer ROLAND Rechtsschutzversicherung.

Haben Sie dazu Fragen? Das ROLAND Service-Team steht Ihnen gerne unter der Telefonnummer 0221 – 82 77-23 33 zur Verfügung.

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