Rechtsschutzversicherung: Anspruch auf Zustimmung zur Installation einer Rollstuhlrampe

Anton K. ist Mitglied in einem Ortsverein von Haus & Grund. Er vermietet eine Wohnung im Erdgeschoss an Thorsten Z. Der Hauseingang ist nur über eine dreistufige Treppe zu erreichen. Nach einem Unfall ist Herr Z. auf einen Rollstuhl angewiesen. Er kann die Wohnung nicht mehr ohne Hilfe verlassen und betreten. Deshalb möchte er auf eigene Kosten eine Rollstuhlrampe installieren lassen. Anton K. weigert sich jedoch, dem Bau einer Rollstuhlrampe zuzustimmen, da ihn diese optisch störe. Thorsten Z. reicht daraufhin Klage ein.

Auf Anraten seines Rechtsanwalts stimmt Anton K. nach entsprechenden Hinweisen des Gerichts schließlich der Installation der Rollstuhlrampe zu. Thorsten Z. ist auf den ungehinderten Zugang zu seiner Wohnung angewiesen. Sein Interesse, die Wohnung selbstbestimmt betreten und verlassen zu können, überwiegt das Interesse des Vermieters an einer optischen Beeinträchtigung des Hauseingangs. Die Parteien einigen sich auf eine mobile Rampe, sodass diese bei längeren Abwesenheiten des Mieters zur Seite geräumt werden kann.

Schadenersatzklage abgewendet
So konnte der Rechtsstreit schnell beendet werden. Anton K. hätte bei einem längeren Gerichtsverfahren eine Schadenersatzklage wegen Diskriminierung gedroht. Je nach Dauer des Vorenthaltens der Rampe hätte die Schadenersatzzahlung eine empfindliche Höhe betragen können.

Die Parteien überlassen es dem Gericht, über die Kosten zu entscheiden. Da das Gericht den Vermieter vollumfänglich verurteilt hätte, muss Anton K. die gesamten Kosten des Rechtsstreits tragen. ROLAND Rechtsschutz übernimmt diese Kosten, sodass er nur die Selbstbeteiligung zahlen muss.

Mit den Rechtsschutzlösungen der ROLAND Rechtsschutz-Versicherung für Eigentümer und Vermieter können Sie Ihre Interessen im Streitfall umfassend absichern. Als Haus & Grund-Mitglied erhalten Sie attraktive Vorteile beim Abschluss.

Haben Sie dazu Fragen? Das ROLAND Service-Team steht Ihnen gerne unter der Telefonnummer 0221 82 77-23 33 zur Verfügung.

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