Prävention vor Sturmschäden

Wütet ein Sturm über das Land, verursacht er Schäden. Umgeknickte Bäume, abgedeckte Dächer und beschädigte Gartenmöbel sind die Folge.

Der finanzielle Verlust wird vom Versicherer ersetzt, aber immaterielle Schäden und die Zeit für Aufräumarbeiten werden nicht ersetzt. Es lohnt sich also immer, Schäden zu vermeiden.

Machen Sie Ihr Haus sturmfest
Auf dem Grundstück und am Haus findet ein Sturm viele Angriffspunkte. Unterschätzen Sie die Kraft des Sturms nicht und sichern Sie rechtzeitig Ihr Hab und Gut:

  • Überprüfen Sie das Dach, insbesondere Ziegel, Schornstein, Schneefanggitter und Regenrinnen.
  • Rollläden, Markisen, Satellitenschüssel oder Vordächer sind am Mauerwerk befestigt. Überprüfen Sie hier regelmäßig die Verbindungen, damit das Gebäudezubehör nicht abreißt.
  • Sichern Sie im Sturmfall Ihre Gartenmöbel, Balkonkästen und Blumentöpfe im Gebäude.
  • Verankern Sie Gartentrampoline gut im Boden.
  • Kontrollieren Sie vorbeugend den Zustand Ihrer Bäume. Abgestorbene Äste sind rechtzeitig zu beseitigen. Existiert ein Pilz- oder Schädlingsbefall? Dann ist die Baumsubstanz zu prüfen.

Am besten planen Sie die Überprüfungsmaßnahmen regelmäßig im Jahr fest ein. Bäume sollten nach einem Sturmereignis immer inspiziert und gegebenenfalls gefällt werden. Ausgebildete Baumpfleger stehen mit Rat und Tat zur Seite.

Sturmwarnungen ernst nehmen
Spätestens wenn der Deutsche Wetterdienst eine Sturmwarnung meldet, sind Vorkehrungen zu treffen. Übrigens: Für Versicherer liegt bereits ab Windstärke acht ein Sturmereignis vor.

Unsere Tipps lauten:

  • Verschließen Sie die Fenster, Dachluken und Türen.
  • Ziehen Sie Rollläden entweder komplett hoch oder lassen Sie sie ganz herunter.
  • Bringen Sie Blumenkästen, alle leichten Möbel und sonstige Gartenbestandteile ins Gebäude.

Bleiben Sie während eines Sturms oder Orkans in jedem Fall im Haus, denn die Gefahr, durch herabfallende Äste und herumwirbelnde Gegenstände verletzt zu werden, ist nicht zu unterschätzen.

Wie ist im Schadensfall zu reagieren?
Präventive Maßnahmen sind wichtig, damit im Fall der Fälle die Ausmaße nicht allzu dramatisch sind. Trotzdem kann man Sturmschäden nicht ganz verhindern. Verschaffen Sie sich nach Vorüberziehen des Sturms einen Überblick über mögliche Schäden und melden diese gleich Ihrem Versicherer. Das können Sie jetzt außerdem tun:

  • Machen Sie Fotos, auf denen das Schadensausmaß und die beschädigten Gegenstände möglichst gut zu erkennen sind.
  • Lassen Sie die Schadenstelle soweit wie möglich unverändert, bis der Versicherer diese freigibt.
  • Ergreifen Sie notwendige Maßnahmen zur Schadensminderung, wie beispielsweise Abdeckung von Gebäudeöffnungen, Sicherung umsturzgefährdeter Bäume und Schutz gefährdeter Gegenstände.
  • Bringen Sie sich aber nicht in Gefahr.
  • Sollte das Dach beschädigt sein, kontaktieren Sie möglichst schnell einen Dachdecker-Fachbetrieb und lassen bei Bedarf eine provisorische Reparatur ausführen.

Für Schäden am Gebäude und auf dem Grundstück ist der Gebäudeversicherer zuständig. Ist Hausrat betroffen, sollte der Hausratversicherer umgehend eine Meldung erhalten. Und wenn durch Gebäudebestandteile Sturmschäden in der Nachbarschaft verursacht wurden, kann das ein Fall für die Haftpflichtversicherung sein.

Sie haben Fragen zum richtigen Versicherungsschutz?
Die GEV berät Sie unter 040 3766 3367; www.gev-versicherung.de

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