PKW-Stellplatz: Viele Gestaltungsmöglichkeiten

Ein befestigter PKW-Stellplatz am Haus bringt viele Vorteile. Ob Schotter, Kies, Gehwegplatten oder Rasengitterstein als Untergrund, ob mit oder ohne Carport-Überdachung: Wie dieser gestaltet wird, hängt von persönlichen Vorlieben ab. Doch es gibt auch Rechtliches zu beachten.

Unbefestigte Stellplätze auf Rasen oder Co. eignen sich für Fahrzeuge eher weniger. Die meisten Autos bringen ein großes Gewicht auf die Waage, sodass es vor allem bei Regen schnell zu tiefen, matschigen Fahrrillen kommen kann. Ein befestigter Parkplatz ist da nicht nur praktischer, sondern sorgt auch für ein gepflegtes Gesamtbild im Vorgarten oder in der Auffahrt.

Rechtliche Aspekte beachten
Bevor der neue Stellplatz in Angriff genommen wird, sollten jedoch die baurechtlichen Fragen geklärt werden. Hier verfügt jedes Bundesland über eigene Regelungen, die auch auf kommunaler Ebene nochmals variieren können. Teilweise verlangen die Kommunen sogar die verbindliche Errichtung von Stellplätzen unter bestimmten Voraussetzungen oder machen diese von einer Baugenehmigung abhängig. Aufschluss darüber, ob, wo und wie ein Parkplatz gebaut werden darf, gibt unter anderem der örtliche Bebauungsplan. Hier kann zum Beispiel auch geregelt sein, ob die Fläche fest versiegelt, also asphaltiert sein darf oder wasserdurchlässig sein muss. Und auch wer eine Einfahrt mit Straßenanschluss auf einer bisher anders genutzten Fläche errichten will, muss sich vorab schlau machen, was erlaubt ist und was nicht.

Qual der Wahl beim Bodenbelag
Nachdem klar ist, dass der PKW-Stellplatz auch tatsächlich errichtet werden darf, geht es an die Planung. Hier haben die zukünftigen Parkplatzinhaber die Qual der Wahl, was den Untergrund angeht. Eine simple und effektive Lösung ist der Schotter-Parkplatz, der regenwasserdurchlässig ist. Ebenfalls eine günstige und einfache Lösung ist Kies, der auch optisch punktet. Bei beiden Varianten kann das Setzen von Rasenkantensteinen an den Seiten verhindern, dass die Steine in die Beete oder auf den Rasen rollen. Gehwegplatten aus Beton oder Naturstein können ebenfalls als Grundlage für einen Parkplatz fungieren. Bei der Auswahl geeigneter Platten sollte man allerdings darauf achten, dass diese den Anforderungen eines PKWs standhalten. Meist geben die Hersteller Hinweise zur möglichen Belastung und Verwendung. Beliebt sind auch Rasengittersteine, die für eine natürliche, begrünte Optik sorgen. Auch bei dieser Variante kann das Regenwasser problemlos versickern.

Fundament muss tragfähig sein
Egal welcher Bodenbelag gewählt wird, dem Fundament kommt stets eine große Bedeutung zu. Dieses muss sorgfältig und fachmännisch vorbereitet werden, damit der Stellplatz der Beanspruchung nachhaltig standhält. Dazu gehört, dass der Boden genügend tief ausgehoben wird, damit ein stabiler Untergrund entstehen kann. Je nach gewähltem Bodenbelag sind auch Zwischenschichten, zum Beispiel aus Sand, Sand-Zement-Gemisch oder Edelsplitt, nötig, die dann gegebenenfalls mit einer Rüttelplatte verdichtet werden und so für einen festen, tragfähigen Untergrund sorgen.

Carport schützt vor Wettereinflüssen
Wer sich zusätzlich ein Dach über dem Stellplatz wünscht, wählt einen Carport. Dieser bietet einen gewissen Schutz vor Witterungseinflüssen wie Schnee und Hagel sowie vor Verschmutzung durch Laub oder Vogelkot. Im Sommer schützt er das Fahrzeug vor extremer Sonneneinstrahlung und Erhitzung des Inneren.

Ob naturnah aus Holz, kühl und modern aus Stahl oder klassisch-funktional aus Aluminium – je nach persönlichem Geschmack lässt sich auch das Design des Carports entsprechend wählen. Gleiches gilt auch für die Dacheindeckung – ob klassisches Flachdach oder alternativ geformte Dächer, ob eingedeckt mit Kunststoff, Metallblech, Dachpappe oder Glas: In seiner Gesamtheit trägt der Carport auch zum Bild des Hauses bei und ergänzt dieses – oder bildet einen interessanten Kontrastpunkt.

Tipp
In Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) muss der Bau von PKW-Stellplätzen in der Regel durch einen Beschluss gefasst werden. Grundsätzlich können bauliche Veränderungen seit der WEG-Reform mit einfacher Mehrheit beschlossen werden (§ 20 Absatz 2 WEG).

Anna Katharina Fricke
Referentin Presse und Kommunikation Haus & Grund Deutschland

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