Öffentliche Überfahrtbaulast ersetzt kein Wegerecht
Gerade bei geteilten Grundstücken ist der hinten angesiedelte Eigentümer oft darauf angewiesen, einen Teil des vorderen Grundstücks zu nutzen, um zu seinem Grundstück zu gelangen. Rechtlich wird dieser Aspekt zumeist durch ein Wegerecht abgesichert. Dies kann entweder vertraglich vereinbart werden oder gesetzlich in Form eines Notwegerechtes bestehen.