Neues Förderprogramm für effiziente Gebäude

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) neu ausgerichtet und legt damit den Fokus auf die energetische Sanierung. Der Heizungstausch wird weiterhin gefördert, die Fördersätze sinken allerdings.

Mit dem neuen Förderprogramm möchte das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) möglichst viele Menschen erreichen, damit sie„Energiefresser wie alte Fenster, Türen und Gasheizungen austauschen, Häuser und Wohnungen sanieren“. Bis zu 14 Milliarden Euro pro Jahr sollen dafür künftig bereitstehen.

„Die allermeisten Menschen leben in älteren Häusern“, betont der Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, Robert Habeck. „Jetzt zu sanieren, Fenster auszutauschen, die Gasheizung rauszuwerfen – das hilft, um Kosten zu sparen und geht mit Klimaschutz Hand in Hand: Der Effekt für Energieeinsparung und Klimaschutz liegt bei der energetischen Gebäudesanierung rund um das 4,5-Fache höher als im Neubau“, so Habeck weiter.

Warum die Reform?
Diesen Schritt begründet das Ministerium mit der angespannten Lage bei der Energieversorgung sowie der Zuspitzung der Klimakrise. „Beides erhöht die Dringlichkeit, auch im Gebäudebereich fossile Technologien zügig zu ersetzen und einen höheren Fokus auf erneuerbare Energien und Energieeffizienz zu legen“, erklärt Wirtschaftsminister Robert Habeck.

Was ist neu?
Die neuen Förderrichtlinien sind Ende Juli im Bundesanzeiger veröffentlicht worden. Sie treten in gestufter Reihenfolge in Kraft:

  • Stufe 1: Seit dem 28. Juli 2022 greifen die neuen Förderbedingungen für Anträge auf Komplettsanierungen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
  • Stufe 2: Seit dem 15. August 2022 an gelten die neuen Förderregeln für die Antragsstellung bei Einzelmaßnahmen. Dazu zählt zum Beispiel auch der Heizungstausch. Für solche Einzelmaßnahmen ist dann nur noch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zuständig, bei dem die Anträge eingereicht werden.
  • Stufe 3: Die Neubauförderung soll erst 2023 umgestaltet werden. Bis Jahresende soll das Programm EH 40 vorerst weiterlaufen.

Was bedeutet das in finanzieller Hinsicht?
Mit der Reform werden alle Fördersätze um fünf bis zehn Prozentpunkte gesenkt. Beispiel Wärmepumpe: Früher hätten Bauherren eine Förderung von bis zu 30.000 Euro bekommen, nach der Reform sollen es bis zu 24.000 Euro sein.

Die Absenkung sei laut BMWK notwendig, um möglichst vielen Bürgern „den Zugang zu Förderung zu ermöglichen“. Aus Sicht des Ministeriums „bleiben die Fördersätze weiterhin auf einem hohen Niveau“. Zudem machten steigende Energiepreise Investitionen in höhere Effizienz grundsätzlich schneller rentabel. Für Eigentümer ist dies allerdings ein schwacher Trost. Mit Blick auf die steigenden Bauzinsen, Handwerkermangel, gestiegene Lebenshaltungskosten und die Unsicherheit bei den Energiepreisen dürften die sinkenden Fördersätze für energetische Sanierungsmaßnahmen wenig Anreiz für Sanierer darstellen.

Keine Förderungen mehr für Gas-Hybridheizungen
Mit der Neuausrichtung des Förderprogramms fallen laut BMWK auch einige Förderungen weg. Das trifft zum Beispiel auch den den Einbau von hybriden Gasheizungen sowie Gasheizungen, die auf den künftigen Einsatz von erneuerbaren Energien ausgerichtet sind (Renewable-Ready). Auch der iSFP-Bonus für Anlagen zur Wärmeerzeugung entfällt.

In den nächsten Jahren stehen 13 bis 14 Milliarden Euro für die energetische Gebäudeförderung bereit. Der Großteil davon ist Sanierungen vorbehalten, lediglich 1 Milliarde Euro steht für den Neubau zur Verfügung. Von Januar bis Juli 2022 sind bereits rund 9,6 Milliarden Euro in die Sanierungsförderung geflossen.

Anna Katharina Fricke, Referentin Presse und Kommunikation Haus & Grund Deutschland

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