Neuer Kamin: Nicht ohne Schornstein

Wer für den neuen Kamin einen neuen Schornstein braucht oder den alten reaktivieren möchte, muss einige Auflagen beachten. Erfüllt der Schornstein diese Maßgaben nicht, kann der Kamin nicht in Betrieb genommen werden. Helfen kann da der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger.

Frühlingszeit ist Renovierungszeit. Und auch wenn der Sommer vor der Tür steht, ist klar: Der nächste Winter kommt bestimmt. Und wo ließe der sich besser verbringen als vor dem kuscheligen Kamin. Einfach aufstellen und losheizen geht aber nicht – denn die neue Feuerstätte braucht einen Schornstein. „Die meisten Häuser verfügen über einen Schornstein, der grundsätzlich auch reaktiviert werden kann“, weiß Alexis Gula, Sprecher des Bundesverbands des Schornsteinfegerhandwerks. Das sei allerdings nicht immer einfach so möglich, Eigentümer müssten in Bezug auf Emissionswerte oder Schornsteinhöhe und -abstand die aktuellen Richtlinien beachten.

Sanierung oder Neubau
So müsse die neue Feuerstätte die Grenzwerte für Kohlenmonoxid und Feinstaub nach der Ersten Bundesimissionsschutzverordnung einhalten, erklärt Gula. Zudem sei eine Mindestableithöhe vorgeschrieben, die eine erforderliche Schornsteinhöhe voraussetzt. Auch müssen die Brandschutzabstände zu Fassade und Dämmstoff, Dach und Fenster eingehalten werden. Und zu guter Letzt muss es die Möglichkeit geben, den Schornstein regelmäßig zu reinigen.

Gerade in alten Gebäuden, die über Schornsteinschächte mit großem Durchmesser verfügen, sei der Anschluss eines neuen Kamins meist unproblematisch. Erfüllt der alte Schornstein nicht mehr die Vorgaben, könne im Rahmen einer Schornsteinsanierung ein Rohr durchgezogen werden. Ist in neueren Gebäuden kein gemauerter Schornsteinschacht vorhanden, könne aber auch im Nachhinein ein Edelstahlschornstein an der Außenwand montiert werden.

Zuerst zum Bezirksschornsteinfeger
Wie die für den Anschluss eines neuen Kamins nötigen Maßnahmen konkret aussehen, variiert von Gebäude zu Gebäude. Damit beim Anschluss alles glatt läuft, sollten Eigentümer noch vor der Planung den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger zurate ziehen. „Der kennt die baurechtlichen Maßnahmen und kann beurteilen, ob die neue Feuerstätte an den vorhandenen Schornstein angeschlossen werden kann und wie dieser eventuell saniert werden muss“, erklärt Gula, der selbst als Bezirksschornsteinfeger im Kehrbezirk Esslingen unterwegs ist. „Dabei suchen wir immer nach einer Möglichkeit, damit der Hauseigentümer die gewünschte Feuerstätte an einen Schornstein anschließen kann.“ Sprecher des Bundesverbands des Schornsteinfegerhandwerks .“ Seinen Empfehlungen sollten Eigentümer dringend Folge leisten, denn der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger nimmt die neue Feuerstätte nach dem Anschluss durch den Ofenbauer ab. Passt dann etwas nicht, kann die Genehmigung nicht erteilt werden – der Kamin bleibt kalt.

Die Grundlage für die Rechnung des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers über die hoheitlichen Aufgaben bildet die Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO), die zuletzt 2020 überarbeitet wurde. Hierin ist neben den Prüf- und Messintervallen für Heizungsanlagen ebenso festgelegt, welche Tätigkeiten der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger durchführen und wie viel Geld er hierfür verlangen soll.

Katharina Lehmann
Dipl.-Ing. Corinna Kodim, Geschäftsführerin Energie, Umwelt, Technik Haus & Grund Deutschland

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