Nach der Gesetzesreform: Alle tragen Kosten für erfolgreiche Beschlussanfechtung

Früher wurden Wohnungseigentümer, die einen Beschluss der Gemeinschaft erfolgreich anfochten, nicht an den Prozesskosten beteiligt. Was viele nicht recht glauben wollen: Seit der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) von 2020 gilt dies nicht mehr. Auch erfolgreich klagende Eigentümer müssen sich grundsätzlich an den Prozesskosten beteiligen, wie der Bundesgerichtshof (BGH) mit Urteil vom 19. Juli 2024 (V ZR 139/23; bisher nur als Pressemitteilung veröffentlicht) bestätigt hat.

Dies liegt daran, dass seit der Reform die sogenannte Beschlussanfechtungsklage nicht mehr gegen die übrigen Eigentümer erhoben wird, sondern gegen die Gemeinschaft. Ist die Anfechtung erfolgreich, dann muss die Gemeinschaft die Prozesskosten tragen und verteilt diese nach § 16 Absatz 2 WEG auf alle Eigentümer nach deren Anteil – auch auf die klagenden Eigentümer.

Der Fall
Drei Eigentümerinnen hatten im Jahr 2021 einen von der Wohnungseigentümerversammlung gefassten Beschluss erfolgreich angefochten. Zur Finanzierung der Prozesskosten hatten die Eigentümer im Nachgang eine Sonderumlage beschlossen. Hierbei sollten die Kosten entsprechend § 16 Absatz 2 WEG auf alle Eigentümer anteilig aufgeteilt werden. Damit waren die anfechtenden Eigentümerinnen nicht einverstanden und klagten gegen den Beschluss der Sonderumlage. Denn dass sie sich an den Kosten für den von ihnen gewonnenen Prozess beteiligen sollten, empfanden sie als ungerecht und zweifelten an, dass dies ordnungsmäßiger Verwaltung entspreche.

Der gesetzgeberische Wille
Die BGH-Richter sahen das anders. Mit der WEG-Reform hat der Gesetzgeber festgelegt, dass Beschlussanfechtungen sich nunmehr gegen die Gemeinschaft richten. Gemeinschaftskosten werden aber grundsätzlich auf alle Eigentümer entsprechend ihres Anteils verteilt, es sei denn, es existiert eine anderweite Aufteilungsregelung. Dies war in der betroffenen Gemeinschaft aber nicht der Fall. In den Gesetzesmaterialien zur WEG-Reform gibt es auch keine Hinweise, dass der Gesetzgeber diese allgemeine Kostenverteilungsregel bei Anfechtungsklagen nicht habe gelten lassen wollen oder dass er diese gefühlte Ungerechtigkeit übersehen habe. Somit müssen die Prozesskosten für erfolgreiche Anfechtungen von allen Eigentümern gemeinsam getragen werden.

Fazit

Die Bestätigung der Kostenaufteilung durch den BGH kann dazu führen, dass sich zukünftig weniger Eigentümer einer Anfechtungsklage anschließen. Denn während vor der Reform so eventuell vermieden werden konnte, dass man bei einer erfolgreichen Anfechtung von den Prozesskosten befreit war, setzt man sich nun durch eine Beteiligung lediglich des zusätzlichen Risikos aus, dass man sich im Falle eines Scheiterns an den Kosten beteiligen muss. Eigentümer, die früher vielleicht selbst mitgeklagt hätten, werden jetzt lieber den klagenden Eigentümer hängen lassen, damit dieser das Kostenrisiko allein trägt. Auch hier belohnt das neue Gesetz wie bei den baulichen Veränderungen den taktierenden Eigentümer. Auf den ersten Blick keine schöne Entwicklung für das Verhältnis zwischen den Wohnungseigentümern.

Gerold Happ, Geschäftsführer Immobilien- und Umweltrecht Haus & Grund Deutschland

Suchcode: 2409-VV03