Mini-Solaranlagen: Strom vom Balkon

Mit Mini-Solaranlagen am Balkon oder der Terrasse lässt sich eigener umweltfreundlicher Strom produzieren und über die Jahre auch Geld sparen.

Balkonkraftwerke, Mini-Solaranlagen oder wie auch immer die kleinen Anlagen genannt werden, sind kleine steckerfertige Photovoltaik-Systeme. Sie bestehen aus ein oder zwei Solarmodulen in Verbindung mit einem Wechselrichter und Anschlüssen.

Die Module selbst haben meist eine Fläche von 1,0 mal 1,5 bis 1,8 Meter und eine Leistung von 300 bis 350 Watt pro Modul, heißt es beim Bundesverband Solar (BSW). Scheint die Sonne, wird Gleichstrom erzeugt, der dann durch den Wechselrichter in 230-Volt-Wechselstrom umgewandelt und über eine Außensteckdose ins Hausnetz eingespeist wird.

Elektrofacharbeiten nötig
Bei der Steckdose reicht kein normaler Haushaltsstecker. „Nach den geltenden VDE-Normen ist eine spezielle Energiesteckdose nötig“, sagt Andreas Habermehl, Geschäftsführer Technik und Berufsbildung beim Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH). Da es sich dabei um einen Eingriff in die Elektrik des Hauses handele, müsse dieser von einer Elektrofachkraft eingebaut werden.

Notwendig ist darüber hinaus ein Zweirichtungszähler, damit der nicht im Haushalt genutzte Strom ohne Probleme ins allgemeine Stromnetz eingespeist werden kann. Der im eigenen Haushalt selbst erzeugte Strom wird prioritär genutzt, ins Netz geht nur nicht benötigter Strom.

Bleibt die Frage nach dem Standort: Häufig werden für Mini-Solaranlagen Balkonbrüstungen oder leicht zugängliche Flachdächer, Schrägdächer und Hauswände genutzt, aber auch Terrassen, Dachterrassen oder der Garten.

Wahl des Standortes
Damit eine Mini-Solaranlage wirklich etwas bringt, sollte sie so aufgestellt oder aufgehängt werden, dass die Module möglichst nach Süden ausgerichtet sind und kein Schatten auf sie fällt. Und werden die Panels noch mit einer Neigung von 20 bis 30 Grad versehen, fällt die Stromausbeute noch höher aus.

Die Panels sollten dabei so angebracht werden, dass sie den nächsten Sturm überstehen. Stellt man die Module nur auf, sollte es nicht zu steil sein. Und sie sollten mit ausreichend Gewicht – etwa mit Steinplatten – fixiert werden.

Üblicherweise handelt es sich bei einer Mini-Solaranlage um einzelne oder mehrere kleine Solarmodule mit insgesamt 300 bis 600 Watt Leistung, sagt Körnig. In einem Zweipersonenhaushalt – etwa in einer Mietwohnung – ließen sich je nach Jahresstromverbrauch mit der gewonnenen Energie etwa 10 bis 30 Prozent des Jahresstromverbrauchs abdecken.

Dabei sind derlei Anlagen samt allem Zubehör „je nach Leistung für 500 bis 1.000 Euro zu haben“, betont Körnig. Hinzu kommen noch die Installationskosten und die Kosten für eine neue Sicherung, sagt Habermehl.

Wann rechnet sich die Anlage?
Nach wie viel Jahren sich eine Anlage amortisiert, hängt dabei nicht nur vom Anschaffungspreis, der Stromausbeute, sondern auch von den aktuellen Strompreisen ab. Nach sechs bis acht Jahren haben sich die Anlagen nach Hersteller-Angaben aber in der Regel amortisiert. Werden noch die Kosten für die Installation dazu gerechnet, dauert es ein bisschen länger. „Aber bei einer garantierten Lebensdauer von 20 oder 25 Jahren lohnt sich die Anschaffung schon“, meint Habermehl.

Geld für den überschüssigen Strom, der ins allgemeine Stromnetz eingespeist wird, gibt es bei Mini-Solaranlagen allerdings nicht. Dafür bedarf es aber auch keiner umfangreichen Anmeldung als stromerzeugender Gewerbetreibender. Vielmehr gilt: Mit einer installierten Leistung von maximal 600 Watt müssen die Anlagen nur beim örtlichen Netzbetreiber angemeldet werden. Je nachdem übernehmen auch Anbieter von Mini-Solaranlagen diese Aufgabe sowie den ebenfalls erforderlichen Eintrag der Anlage in das Marktstammdatenregister bei der Bundesnetzagentur.

Was ist in Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) zu beachten?
Für Mieter und Mitglieder einer WEG gilt: „Sobald das äußere Erscheinungsbild der Immobilie verändert oder die Bausubstanz verletzt wird, muss der Hauseigentümer beziehungsweise die Gemeinschaft der Hauseigentümer der Installation einer Mini-Solaranlage zustimmen“, sagt Julia Wagner, Leiterin Zivilrecht bei Haus & Grund Deutschland. Auch könne die Zustimmung an Auflagen wie der Installation durch einen Fachhandwerker oder den Abschluss einer erweiterten Haftpflichtversicherung gebunden sein. Außerdem dürften Nachbarn durch die Mini-Solaranlagen an Balkonen oder Dächern nicht geblendet werden. Ansonsten könne man zum Rückbau verpflichtet werden, warnt die Juristin. Generell müssen Mieter sich das Einverständnis des Vermieters einholen, bevor sie eine Mini-Solaranlage installieren.

Karin Birk

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