Mini-Solaranlagen: Eigener Strom vom Balkon

Steigende Strompreise und der Wunsch nach einer nachhaltigeren Lebensweise sorgen dafür, dass sich immer mehr umweltbewusste Verbraucher Mini-Solaranlagen – sogenannte Balkonkraftwerke – anschaffen. Laut einer Studie der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin wurden bis Ende 2021 zwischen 140.000 und 190.000 Steckersolargeräte in Deutschland an Privatpersonen verkauft. Tendenz steigend.

Kein Wunder – ist die Handhabung der Mini-Solaranlagen doch denkbar einfach: So muss die kleine Photovoltaik-Anlage – bestehend aus Solarmodulen, Wechselrichter, Anschlussleitung und Stecker – zunächst an einem möglichst sonnigen Ort aufgestellt oder installiert werden. Die Solarmodule wandeln das Sonnenlicht in Gleichstrom um, der durch den Wechselrichter wiederum in den haushaltsüblichen Wechselstrom gewandelt wird. Dieser wird über die Steckdose dann in den Stromkreislauf eingespeist und entweder direkt im Haushalt genutzt oder ins öffentliche Stromnetz geleitet.

Verbraucher haben damit die Möglichkeit, einen Teil ihres eigenen Strombedarfs zu decken und somit etwas unabhängiger vom Energieversorger zu werden. Gibt es keine Abnehmer für den Strom im eigenen Haushalt, lässt sich über die Einspeisevergütung für den ins Netz eingespeisten Strom sogar ein wenig Geld verdienen.

Kleine Einsparungen

Allzu euphorisch sollte man hier jedoch nicht werden: Ein typisches Steckersolarmodul hat eine Leistung von etwa 300 Watt und kann bei ganztägiger Nutzung der Sonneneinstrahlung 200 bis 300 Kilowattstunden Strom pro Jahr erzeugen. Bei einem Strompreis von 35 Cent je Kilowattstunde spart man bis zu 105 Euro im Jahr. Das setzt voraus, dass der Strom tagsüber zu Zeiten der Erzeugung zu 100 Prozent im Haushalt genutzt wird. Bei Preisen ab etwa 600 Euro für ein günstiges Steckersolarmodul-Set rentiert sich die Investition also frühestens nach sechs Jahren, in der Regel aber erst nach acht bis 15 Jahren.. Dafür sind die Anlagen sehr langlebig und sollten bis zu 20 Jahre laufen. Verbraucher profitieren beim Kauf eines Balkonkraftwerks zudem seit Januar 2023 vom Wegfall der Mehrwertsteuer in Höhe von 19 Prozent.

Auf Sicherheitsstandards achten

Auch wenn die kleinen Kraftwerke einfach handzuhaben sind, gibt es einiges zu beachten. Zunächst sollte man beim Kauf auf Sicherheitsstandards achten: Orientierung bietet hier das Siegel der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie e. V. (DGS), welches entsprechende Sicherheitsstandards definiert hat. Verbraucherschützer empfehlen zudem, darauf zu achten, dass das Gerät bezüglich der Energiesteckvorrichtung die Norm VDE-AR-N 4105 erfüllt. Bevor ein Steckersolargerät mit dem Haus- oder Wohnungsstromkeis verbunden wird, sollte die vorhandene Elektroinstallation von einem Fachmann überprüft werden.

Hilfe vom Profi bei der Installation

Um die Balkonkraftwerke optimal zu nutzen, sollten sie an einem Ort aufgestellt oder installiert werden, der über den gesamten Tag möglichst sonnig ist. Beim Aufstellen der Geräte gilt es, die Aufstellhalterungen zu beschweren, damit sie auch bei starkem Wind standfest bleiben. Werden sie tatsächlich am Balkon oder an der Fassade installiert, sollten sie ausreichend fest montiert werden – idealerweise von einem Fachmann.

Erlaubnis einholen, Meldepflichten beachten

Bevor man ein Balkonkraftwerk kauft und installiert, ist es wichtig, sich über die gesetzlichen Vorgaben und eventuelle Meldepflichten zu informieren. Als Mieter muss die Erlaubnis zur Aufstellung einer Mini-Solaranlage beim Vermieter eingeholt werden, als Wohneigentümer bei der Gemeinschaft. Neben der verpflichtenden Anmeldung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur müssen Steckersolarmodule auch beim Netzbetreiber angemeldet werden. Darüber hinaus gelten in vielen Bundesländern bestimmte Regulierungen für den Betrieb von Photovoltaik-Anlagen, auch in kleinem Maßstab.

Balkonkraftwerke in der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE)

Balkonkraftwerke sollen laut eines Referentenentwurfs des Bundesjustizministeriums künftig zu den privilegierten Maßnahmen nach § 20 Absatz 2 des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) zählen. Eigentümer haben dann einen Anspruch auf Gestattung einer Installation von solchen Photovoltaik-Anlagen. Da diese eine bauliche Maßnahme im Sinne des § 20 WEG darstellen, bedarf es immer einer Beschlussfassung seitens der Eigentümerversammlung. Bislang muss mehr als die Hälfte der anwesenden Eigentümer für die Maßnahme stimmen, damit eine Erlaubnis zustande kommt. Wird die Installation von Balkonkraftwerken zu einer privilegierten Maßnahme, müssen die Eigentümer dieser zustimmen. Fehlt diese Zustimmung, kann der Anspruch eingeklagt werden. Über das „Wie“ der Installation soll die Gemeinschaft aber genau wie bei den anderen privilegierten Maßnahmen selbst entscheiden können. In diesem Zuge wird auch Mietern nach § 554 BGB ein Anspruch gegenüber dem Vermieter eingeräumt, solche Anlagen zu installieren, solange dies dem Vermieter zuzumuten ist.

Astrid Zehbe, Referentin Presse und Kommunikation Haus & Grund Deutschland

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