Mietwohnungsneubau: Countdown für Sonderabschreibung hat begonnen

Wer bis zum 1. Januar 2022 einen Bauantrag für neuen Wohnraum einreicht, profitiert steuerlich.

2019 wurde zur Förderung des Mietwohnungsneubaus eine neue Sonderabschreibung von bis zu fünf Prozent pro Jahr für die Anschaffungs- oder Herstellungskosten neuen Wohnraums eingeführt. Die Abschreibung kann neben der normalen Abschreibung im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und in den drei Folgejahren in Anspruch genommen werden. Der Steuervorteil gilt für die Schaffung neuen Wohnraums sowohl in neuen als auch in Bestandsgebäuden, zum Beispiel durch Dachaufstockung oder Umwandlung von Gewerbe- in Wohnraum.

Jetzt hat der Countdown für diese zeitlich begrenzte Abschreibungsmöglichkeit begonnen: Wer die Förderung nutzen will, muss seinen Bauantrag vor dem 1. Januar 2022 stellen. Die Fördervoraussetzungen sind aber streng: Nur Wohnungen bis zu einem Quadratmeterpreis von 3.000 Euro Baukostenobergrenze sind förderfähig. Außerdem muss die Wohnung im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und in den folgenden neun Jahren vermietet werden. Andernfalls muss der Steuervorteil zurückgezahlt werden. Weitere Steuerfalle: Bei Anschaffung einer Wohnung liegt nur dann eine „neue“ Wohnung vor, wenn sie im Jahr ihrer Fertigstellung rechtswirksam angeschafft wurde. Als Zeitpunkt der Anschaffung gilt dabei der notarvertraglich vereinbarte Übergang.

Haus & Grund Deutschland fordert weiterhin eine praxisgerechtere Förderung für kleinere lokale Privatinvestoren, die neuen Wohnraum schaffen wollen.

Sibylle Barent
Leiterin Steuer- und Finanzpolitik Haus & Grund Deutschland

2103 02rs – kl2