Lastenausgleich in der Corona-Krise: Diskussion um Mietensteuer und Vermögensabgabe

In der Corona-Krise verschuldet sich Deutschland massiv. Hilfen für betroffene Unternehmen und die anderen Unterstützungsmaßnahmen summieren sich auf 340 Milliarden Euro. Jeden Monat kommen weitere Milliardenbeträge hinzu. Ebenfalls nicht eingerechnet sind die vielfach höheren Steuerausfälle. Die politische Debatte um die Finanzierung dieser Maßnahmen scheint genauso ungebremst wie die Pandemie selber. Jetzt soll eine Mietensteuer Eigentümer zur Kasse bitten.

Eigentümer seien unberührt von der Corona-Krise und sie würden gleichzeitig durch staatliche Hilfen ihre Mieteinnahmen bei Gewerberäumen stabilisiert bekommen – so tönt es aus dem Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung. Vermietung sei ein quasi risikoloses Geschäft.

Corona-Hilfen sind keine Subvention für Vermieter
Tatsächlich stabilisieren die Staatshilfen auch die Mieteinnahmen bei Gewerberäumen. Das ist der Sinn dieser Maßnahmen, um die wirtschaftliche Schieflage durch Corona-Maßnahmen betroffener Branchen nicht auch auf andere Wirtschaftsbereiche auszudehnen. Die Hilfsgelder fließen an die betroffenen Gewerbe, ohne dass diese eine ökonomische Gegenleistung erbringen beziehungsweise wegen des Infektionsschutzes eben nicht erbringen dürfen. Im besten Fall zahlen diese Gewerbe ihre laufenden Kosten – wie die Mieten – pünktlich weiter. Denn der Vermieter erfüllt auch weiterhin seine Gegenleistung und überlässt den Mietgegenstand.

Risiken von Gewerbe und Vermietung nicht vermischen
Allerdings hat sich der Wert des Mietgegenstands für den Mieter durch die Corona-Maßnahmen dramatisch zum Schlechteren verändert. Die Debatte dreht sich um das geschäftliche Risiko von Gewerbetreibenden und Vermietern, die es angeblich auf Mieter abwälzen. Es ist der Versuch, das Risiko des Geschäftsbetriebs dem Vermieter überzuhelfen. Die Risiken, wie zum Beispiel Leerstand, muss der Vermieter jedoch alleine tragen. Zumal man nicht außer Acht lassen darf, dass Vermieter mit Stundung, Mietanpassung oder -erlass sehr wohl auf die wirtschaftliche Lage ihrer Mieter reagiert haben.

Steuern sind nicht gleich Lastenausgleich
Schon die Debatte um eine Vermögensabgabe oder -steuer hat deutlich gemacht, dass derlei Belastung von Eigentum, wie es auch die Mietensteuer vorsieht, keinen wirklichen Lastenausgleich wegen Corona schafft. Auch eine Mietensteuer fragt nicht nach der tatsächlichen Belastung der Steuerpflichtigen, sondern nur, ob jemand Eigentum hat oder eben nicht. So bleibt außer Acht, ob ein Vermieter in seinem eigentlichen Hauptberuf selbst von Corona-Maßnahmen betroffen ist und Einkommenseinbußen tragen muss. Auch scheint es wenig solidarisch, wenn Rentner den Lastenausgleich aus ihren Mieteinahmen stemmen müssen, während Bezieher einer staatlichen Pension diesen nicht leisten müssen.

Forderungen nach Vermögens- oder Mietensteuern sind politisch nicht ehrlich. Schon ein Gutachten des Instituts für Weltwirtschaft an der Universität Kiel im Auftrag von Haus & Grund, hat deutlich gezeigt: Derartige Abgaben provozieren eine Verstärkung der Rezession als Krisenfolge anstatt deren Linderung. Sie führen zu geringeren Investitionen, schwächen Wachstum und stehen so im Widerspruch zu den konjunkturstützenden Maßnahmen. Hier geht es letztlich um eine politische Agenda, mit der nicht die Lasten der Krise, sondern Vermögen umverteilt werden sollen.

Fazit
Gesellschaftliche Ungleichheiten zu lindern ist richtig. Dabei sollte es politisch vor allem um Chancengerechtigkeit gehen. Und wenn schon Umverteilung, dann von Zugewinn und nicht von Substanz. Auch die Corona-Folgen zu lindern ist richtig. Hier gilt es, die gezielte Belastung von Krisengewinnern und die Entlastung von Krisenverlierern zu bewerkstelligen.

Matthias zu Eicken
Referent Wohnungs- und Stadtentwicklungspolitik Haus & Grund Deutschland

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