Kochen gehört zum Alltag, birgt aber Brandgefahren: Jeder zweite Wohnungsbrand entsteht in der Küche, davon wiederum gehen 78 Prozent von Herd und Ofen aus. Auch Elektrogeräte wie Toaster, Wasserkocher, Mikrowelle, Kaffeemaschine, Bügeleisen, Dunstabzugshaube oder Spülmaschine sind nicht frei von Brandgefahr, besonders bei Defekten oder unsachgemäßer Nutzung.
Häufige Ursachen für Küchenbrände
Unachtsamkeit: Etwa vergessene vor sich hin köchelnde Töpfe auf dem Herd
Technische Defekte: Kurzschlüsse oder Kabelbrände
Fettbrände: Überhitztes Öl oder Fett entzündet sich leicht
Selbst kleine Unachtsamkeiten wie ein Topflappen in Flammennähe können schnell zum Brand führen. Besonders riskant ist grobe Fahrlässigkeit, zum Beispiel das Verlassen der Wohnung bei eingeschaltetem Herd – hier können Versicherungen die Zahlungen kürzen oder ganz verweigern.
Fettbrände: Explosionsgefahr durch Wasser!
Überhitztes Fett entzündet sich leicht, etwa beim scharfen Anbraten. Auf keinen Fall darf man es mit Wasser löschen – dies führt zu gefährlichen Fettexplosionen! Stattdessen: Herd ausschalten, Deckel auflegen oder eine Löschdecke verwenden. Breitet sich das Feuer aus, gilt es, sofort den Raum zu verlassen, die Tür zu schließen und die Feuerwehr zu rufen.
Vorbeugung: Brände vermeiden
Herdflächen frei von brennbaren Gegenständen halten
Dunstabzugshauben regelmäßig reinigen
Elektrische Geräte nach Gebrauch ausschalten
Keine defekten Geräte oder Kabel verwenden
Kochvorgänge niemals unbeaufsichtigt lassen
Ein sogenannter Herdwächter kann hilfreich sein: Er erkennt Temperaturanstiege und schaltet den Herd bei Gefahr automatisch ab. Dieses Gerät (ab circa 130 Euro) wird über dem Kochfeld oder unter der Dunstabzugshaube angebracht.
Im Brandfall: Richtig handeln
Kleinere Brände sofort mit Deckel oder Löschdecke ersticken. Fotos der Brandursache machen und Schäden schnell der Versicherung melden.
Welche Versicherung hilft?
Hausratversicherung: Deckt Schäden an beweglichem Eigentum wie Möbeln oder Küchengeräten ab
Wohngebäudeversicherung: Übernimmt Schäden an Wänden, Böden oder fest eingebauten Küchenmöbeln
Haftpflichtversicherung: Deckt Schäden an Nachbarwohnungen, zum Beispiel durch Ruß, Rauch oder Löschwasser
Tipp
Als betroffener Nachbar sollten Sie den Schaden unbedingt Ihrer eigenen Hausrat- und/oder Wohngebäudeversicherung melden, da Sie darüber einen Anspruch auf die Neuwertentschädigung haben. Die Haftpflicht des Verursachers gewährt nur den Zeitwert.
Ein regelmäßiger Check bestehender Versicherungsverträge lohnt sich: Viele Tarife bieten inzwischen Schutz bei grober Fahrlässigkeit.