Kostenlast durch Mehrheitsbeschluss: Anpassung der Kostenverteilung in Wohnungseigentümergemeinschaften
Wohnungseigentümer können durch Mehrheitsbeschluss eine von bestehenden Vereinbarungen abweichende Kostenverteilung beschließen, auch wenn dadurch einzelne Wohnungseigentümer erstmals finanziell belastet werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat damit am 15. November 2024 (V ZR 239/23) seine Rechtsprechung vom 22. März 2024 (V ZR 81/23) und 19. Juli 2024 (V ZR 226/23) bestätigt.