Kommentar: Ein großer Schritt voran

Das Bundesmodell der Grundsteuer muss vom Bundesverfassungsgericht geprüft werden. Das zumindest ist die Auffassung von Haus & Grund. Deswegen haben wir unseren Mitgliedern zu Einsprüchen geraten und unterstützen Musterklagen. Wir sind der Meinung, dass viele Elemente dieses Gesetzes verfassungswidrig sind.

Nachdem die Finanzämter über Monate keine Einspruchsbescheide erlassen und damit Klagen unmöglich gemacht haben, gibt es endlich gute Nachrichten: Es geht jetzt voran! Das Finanzgericht in Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass die Verwendung der Bodenrichtwerte und die Ansetzung von pauschalen Mieten nicht verfassungsgemäß sind. Das Gericht greift damit zwei Elemente der Grundsteuer auf, die auch aus unserer Sicht verfassungsrechtlich zu beanstanden sind.

Damit ist der Weg frei für eine Entscheidung des Bundesfinanzhofes, des höchsten deutschen Finanzgerichts. Der Bundesfinanzhof hat seinerseits die Chance, das Gesetz dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen. Auf dem Weg zum Ziel ist damit ein großer Schritt getan!

Dr. Kai H. Warnecke, Präsident Haus & Grund Deutschland

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