Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat ihr Versprechen eingelöst: Beim Koalitionspartner SPD hat sie durchgesetzt, dass das sogenannte Heizungsgesetz wieder vollständig zurückgenommen wird. Ein Eckpunktepapier sieht vor, die besonders restriktiven Regelungen der §§ 71a bis 71p des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) aufzuheben. Damit entfällt der starre Zwang zum Einbau bestimmter Heiztechniken – insbesondere der verpflichtende Anteil an erneuerbaren Energien von 65 Prozent beim Heizungstausch.
Das Ziel der Klimaneutralität bis 2045 bleibt bestehen. Doch der Weg dorthin wird neu bestimmt: Eigentümerinnen und Eigentümer können künftig selbst entscheiden, wie sie ihre Immobilie klimafit machen. Das verdient Anerkennung. Denn der Gebäudebestand ist vielfältig – pauschale Vorgaben werden ihm nicht gerecht. Und wenn die Kommunen im Rahmen der Wärmeplanung Klarheit über die künftige Energieversorgung schaffen, sind tragfähige Investitionsentscheidungen möglich.
Die Neuregelung bedeutet keinen Freibrief für überholte Technik. Sie eröffnet vielmehr die Chance, Maßnahmen sinnvoll zu planen – auf Grundlage einer Energieberatung, angepasst an Gebäude, Standort und Wirtschaftlichkeit. Entscheidend ist, was vor Ort funktioniert, nicht was zentral im Ministerium geplant und vorgegeben wird. So kann die Energiewende im Gebäudebestand pragmatisch, technologieoffen und mit breiter Akzeptanz vorangebracht werden.
Mehr zur Neuregelung lesen Sie im Beitrag „Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG): Koalition schafft Heizungsgesetz ab – Mehr Entscheidungsfreiheit für Eigentümer“, Suchcode: 2604-TE01
Kai H. Warnecke, Präsident Haus & Grund Deutschland
Suchcode: 2604-PW01
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