Wie werden Kohlendioxidausstoß und Kohlendioxidkosten berechnet?
Die Aufteilung der Kohlendioxidkosten ist gemäß CO2KostAufG auf Abrechnungszeiträume anzuwenden, die ab dem 1. Januar 2023 beginnen. Die dafür erforderlichen Berechnungen werden daher in der Regel erst mit den im Jahr 2024 zu erstellenden Abrechnungen notwendig. Alle Angaben für die jährlich erforderliche Einstufung des Gebäudes sollen der Brennstoffrechnung entnommen werden können. Die Brennstoff- und Wärmelieferanten sind nach dem neuen Gesetz informationspflichtig. Sie müssen neben der gelieferten Brennstoff- oder Wärmemenge in Kilowattstunden (kWh) die Brennstoffemissionen in kg CO2, die Kohlendioxidkosten, den anzuwendenden Emissionsfaktor in kg CO2 pro kWh und den Energiegehalt (Heizwert) in kWh der gelieferten oder zur Wärmeerzeugung eingesetzten Brennstoffmenge auf ihren Rechnungen ausweisen.
Auf Basis dieser Werte kann der Vermieter oder das von ihm beauftragte Abrechnungsunternehmen im Zuge der jährlichen Heizkostenabrechnung den Kohlendioxidausstoß des Gebäudes oder der Wohnung und in einem nächsten Schritt die Kohlendioxidkosten bestimmen. Versorgt sich der Mieter selbst mit Wärme beziehungsweise mit Wärme und Warmwasser, ermittelt der Mieter den Kohlendioxidausstoß und die CO2-Kosten der gemieteten Wohnung. Der Vermieter hat dem Mieter in diesem Fall den Anteil der CO2-Kosten zu erstatten, sofern der Mieter seinen Erstattungsanspruch geltend macht.
Bestimmung des Kohlendioxidausstoßes eines Wohngebäudes
Der auf der Brennstoffrechnung ausgewiesene Energiegehalt in kWh wird mit dem Emissionsfaktor in kg CO2 pro kWh multipliziert und anschließend durch die Gesamtwohnfläche oder die Wohnfläche in m² geteilt. Man erhält den CO2-Ausstoß in kg pro m² Wohnfläche.
Bestimmung der Kohlendioxidkosten
Der ermittelte jährliche Kohlendioxidausstoß in kg pro m² wird dem im Abrechnungsjahr geltenden Kohlendioxidpreis in Euro pro Tonne (für 2023 gilt ein Peis von 30 Euro) multipliziert und anschließend durch 1.000 geteilt. Somit erhält man die Kohlendioxidkosten in Euro pro m² Wohnfläche.
Hinweis Die Bundesregierung hat angekündigt, bis zum 1. Juni 2023 ein Tool zur Berechnung und Aufteilung der Kohlendioxidkosten für Vermieter sowie sich selbst mit Wärme oder Wärme und Warmwasser versorgende Mieter bereitzustellen.