Klimageld ist essenziell für sozial ausgewogene CO2-Bepreisung

Seit dem 1. Januar 2021 besteht in Deutschland eine CO2-Bepreisung für Wärme und Verkehr. Bis zum Jahr 2027 wurden stetig steigende Preise festgelegt. Mit dem Übergang des nationalen Emissionshandels für die Sektoren Wärme und Verkehr in den Europäischen Emissionshandel werden die Preise danach frei am Markt bestimmt. Experten rechnen mit erheblichen Preissteigerungen. Laut Aussagen des Bundesfinanzministers soll sich allerdings, anders als im Koalitionsvertrag vorgesehen, erst die nächste Bundesregierung mit einer möglichen Einführung eines Klimageldes zur Abfederung der Preissteigerungen befassen. Auf private Haushalte in Deutschland kommen in den nächsten Jahren somit weitere finanzielle Belastungen zu. Welche Haushalte davon besonders stark betroffen sein werden, analysierte jüngst das Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK).

Grundsätzlich werden Eigentümer im Schnitt stärker durch die CO2-Kosten belastet als vergleichbare Mieterhaushalte, da sie die vollen Aufwendungen der CO2-Steuer tragen müssen. Generell sind Haushalte mit geringem Nettoeinkommen aber stark belastet. Bei den 10 Prozent der Haushalte mit den niedrigsten Einkommen kann die zusätzliche Belastung durch die CO2-Bepreisung bis zu 5 Prozent des Haushaltseinkommens betragen. Auch bei Haushalten mit durchschnittlichen Einkünften können die Belastungen einen Wert von bis zu 3 Prozent des Nettoeinkommens erreichen. Bei den 10 Prozent der Haushalte mit den höchsten Einkommen liegt die Belastung im Schnitt bei einem Prozent.

Methodik der IMK-Studie

Um die Verteilungswirkung der CO2-Bepreisung zu berechnen, nutzt das IMK in seiner Studie Informationen zu den Haushaltsausgaben für die Wärmeenergie Gas und Öl, die vom Statistischen Bundesamt regelmäßig im Rahmen der Einkommens- und Verbraucherstichprobe erhoben und ausgewertet werden. Zudem stützen die Forscher ihren unterstellten CO2-Preis für das Jahr 2030 auf eine Prognose des Mercator Instituts. Bei vermieteten Gebäuden werden die CO2-Kosten seit dem 1. Januar 2023 stufenweise differenziert nach den durch das Gebäude verursachten CO2-Emissionen, zwischen Mietern und Vermietern aufgeteilt. Auch diese Kostenaufteilung wird entsprechend des energetischen Zustands der Mietshäuser bei der Analyse berücksichtigt.

Auswirkungen eines Pro-Kopf-Klimageldes

Bei einem pauschalen Pro-Kopf-Klimageld werden die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung gleichmäßig auf alle Haushalte verteilt. Die Einführung eines pauschalen Pro-Kopf-Klimageldes würde die Mehrheit der einkommensschwachen Haushalte aufgrund der geringeren absoluten CO2-Kosten weitestgehend entlasten. Ein Großteil der Haushalte, die den unteren 20 Prozent der Einkommensverteilung angehören, würde durch das pauschale Klimageld sogar einen Gewinn erzielen. Am stärksten belastet wären allerdings im Schnitt die Haushalte in der Mitte der Einkommensverteilung. Bei einem hohen Verbrauch könnten für Haushalte dieser Gruppe trotz Klimageld Kosten von bis zu 2 Prozent des Nettoeinkommens anfallen. Bei einer pauschalen Auszahlung liegt es in der Natur der Sache, dass sich einerseits durch geringen Verbrauch ein Gewinn durch das Klimageld erzielen lässt. Auf der anderen Seite stehen Haushalte, die ihre Ausgaben nicht durch die Einnahmen kompensieren können. Vor allem bei den unteren Einkommensgruppen besteht eine starke Diskrepanz zwischen Eigentümern und Mietern. Während die Mieter in den unteren 20 Prozent der Einkommensverteilung durch ein Klimageld Gewinne einfahren würden, dürften die Eigentümer in derselben Einkommensgruppe trotz des Klimageldes mitunter starke Verluste machen.

Grenzen eines Pro-Kopf-Klimageldes

In der öffentlichen Debatte wird meist argumentiert, dass das häufig bemühte Beispiel des Rentnerhaushaltes, der stark von der CO2-Steuer belastet wird, in der Realität nur einen zu vernachlässigenden Spezialfall ausmache. Die Auswertungen des IMK belegen aber, dass einkommensschwache Rentnerhaushalte einen systematisch stärker belasteten Haushaltstyp darstellen. Hier bringt selbst ein pauschales Klimageld keine wirkliche Entlastung. Vor allem bei den Pensionären im Wohneigentum kann die Steuer die erwünschte Lenkungswirkung nicht erzielen, da hier schlicht die finanziellen Mittel für emissionsvermeidende Investitionen fehlen.

Alternative Möglichkeiten

Auch der renommierte Ökonom Rüdiger Bachmann verweist darauf, dass der CO2-Verbrauch fürs Heizen weitgehend unabhängig vom Einkommen ist und stark zwischen den Haushalten variiert. Er hat daher eine alternative Methode zum pauschalen Pro-Kopf-Klimageld entwickelt, um die Spitzenbelastungen zu vermeiden. Bachmann schlägt die Rückverteilung der Einnahmen aus der CO2-Bepreisung nach dem Modell der Gaskostenbremse vor. Dabei würden die Einnahmen aus dem Verkauf von CO2-Zertifikaten im Wärmesektor entsprechend eines Verteilungsschlüssels, der auf den Angaben in den Energieausweisen gestützt ist, zurückgezahlt. Dies würde die Belastung bei gleichbleibendem Verbrauch ausgleichen.

Fazit

„Der volkswirtschaftliche Sinn einer CO2-Steuer liegt allein in der Entfaltung einer Lenkungswirkung, welche Anreize setzt, die eigene Immobilie energetisch zu ertüchtigen oder den Energieverbrauch zu reduzieren. Der Staat darf eine solche Steuer daher nicht für investive Zwecke nutzen, sondern muss die Einnahmen wieder an die Bürger auszahlen. Auf welches Modell man sich hierbei letztendlich einigt, spielt zunächst eine untergeordnete Rolle. Klar ist aber, dass die Auszahlung des Klimageldes schnellstmöglich umgesetzt werden muss und man dieses Vorhaben vor allem vor dem Hintergrund der aktuell hoch angespannten finanziellen Situation vieler Haushalte nicht auf die lange Bank schieben darf.“

Jakob Grimm, Referent für Wohnungs- und Stadtentwicklungspolitik Haus & Grund Deutschland

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