Klimaanpassungsgesetz: Bundesregierung plant Vorsorge gegen Klimafolgen

Den Gefahren für Leben und Gesundheit, Gesellschaft, Wirtschaft, Infrastrukturen sowie für Natur und Ökosysteme durch den Klimawandel will die Bundesregierung mit einem Klimaanpassungsgesetz (KAnG) begegnen. Ein entsprechender Entwurf wurde im Juli 2023 vom Bundeskabinett beschlossen. Das Gesetz soll im Jahr 2024 in Kraft treten.

Neben dem Klimaschutz sollen damit auch Maßnahmen zur Vorsorge und Anpassung an den Klimawandel angegangen werden. Das Gesetz soll einen rechtlichen Rahmen für ein zielgerichtetes und koordiniertes Vorgehen von Bund, Ländern und Kommunen schaffen. Es verpflichtet die Beteiligten, Klimaanpassungsstrategien sowie -konzepte zu erarbeiten und umzusetzen.

Klimaanpassungsstrategie auf Bundesebene

Mit einer vorsorgenden Klimaanpassungsstrategie mit messbaren Zielen nimmt sich der Bund selbst in die Pflicht. Die neue Strategie setzt auf Vorsorge: Neben der Anpassung an die bereits erkennbaren Klimaveränderungen soll auf künftig häufiger auftretende extreme und anhaltende Folgen des Klimawandels wie Hitzewellen, Dürren, Stürme und Starkregenfälle mit geeigneten Maßnahmen reagiert werden. Die Strategie soll bis zum 30. September 2025 vorliegen und unter Berücksichtigung aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse alle vier Jahre fortgeschrieben werden.

Klimarisikoanalyse

Basis für die Strategie ist eine Klimarisikoanalyse. Die Bundesregierung erstellt und veröffentlicht regelmäßig nach aktuellem Stand der Wissenschaft und Forschung mindestens alle zehn Jahre eine aktualisierte Klimarisikoanalyse und stellt den Ländern und Kommunen die dafür verwendeten Daten, fachliche Grundlagen sowie methodische Leitfäden zur Verfügung. Die Klimarisikoanalyse dient der Ermittlung der Verletzlichkeit natürlicher, gesellschaftlicher und ökonomischer Systeme bezüglich der Folgen des Klimawandels.

Monitoring

Die Bundesregierung wird regelmäßig, spätestens alle vier Jahre, einen Monitoring-Bericht erstellen und publizieren, mit dem sie die Öffentlichkeit und Entscheidungsträger in allen Bereichen über die beobachteten Folgen des Klimawandels in Deutschland informiert. Mittels dieses Monitorings werden auch die Fortschritte bei der Umsetzung der Klimaanpassungsstrategie bewertet.

Berücksichtigungsgebot

Bei Planungen und Entscheidungen seitens der öffentlichen Hand sollen die Belange der Klimaanpassung zukünftig fachübergreifend und integriert mitberücksichtigt werden. Praktisch soll dieses Berücksichtigungsgebot im Rahmen der ohnehin stattfindenden Abwägungsentscheidungen umgesetzt werden. Es sollen keine eigenständigen Prüfverfahren oder Dokumentationspflichten eingeführt werden.

Klimaanpassungs- und Berichtspflicht der Länder

Auch die Länder werden gefordert, eigene Klimaanpassungsstrategien mit Maßnahmenplänen zu erarbeiten und umzusetzen. Zunächst sollen sie jedoch eine Klimarisikoanalyse anhand regionaler Daten und Analysen über die Auswirkungen der Klimakrise in ihrem Landesgebiet durchführen. Da einige Länder schon eigene Erfahrungen gesammelt und strategische Überlegungen vorgenommen haben, dürfen sie auf diese aufbauen. Die geplante Vorschrift besteht darin, eine Struktur in bereits vorhandene Aktivitäten zu bringen. Die in den Strategien enthaltenen Maßnahmen stehen im Ermessen der Länder. Die Berichtspflichten der Länder an den Bund sollen in ein Kataster für Klimaschäden und deren Ausgaben münden, das der Bund dauerhaft implementieren wird.

Klimaanpassungskonzepte der Kommunen

Kommunen werden ebenfalls Anpassungspläne für den Umgang mit den Folgen des Klimawandels abverlangt. Die Länder sollen dafür sorgen, dass für das Gebiet jeder Gemeinde, jedes Landkreises oder jedes Kreises nach Maßgabe der Zuständigkeitsbestimmung des Landesrechts ein integriertes Klimaanpassungskonzept auf Grundlage einer Klimarisikoanalyse aufgestellt und die darin vorgesehenen Maßnahmen umgesetzt werden. Dabei können die Länder kreisangehörige Gemeinden unterhalb einer zu bestimmenden Größe oder Landkreise beziehungsweise Kreise von dieser Pflicht ausnehmen.

Corinna Kodim, Geschäftsführerin Energie, Umwelt, Technik Haus & Grund Deutschland

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