Kleinreparaturklausel im Wohnraummietvertrag
Der Vermieter hat die Möglichkeit, nicht nur die Schönheitsreparaturen auf den Mieter zu übertragen, sondern auch Kosten für kleine Instandhaltungen. Dabei muss er allerdings auf den eng begrenzten Rahmen achten.
Von Dr. Carsten Brückner, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht