Kellerraum: Ist die gesonderte Vermietung neben einem Wohnraummietvertrag zulässig?

Zur Zweckentfremdung des Begriffs der Ortsüblichkeit zum Nachteil des Vermieters.

Nach teilweise in der Berliner Rechtsprechung[1] vertretener Ansicht soll der Abschluss eines Mietvertrages über einen Kellerraum neben der Vermietung von Wohnraum im Lichte der Mietpreisbremse nicht wirksam möglich sein. Jedoch fehlt es nicht nur an dogmatischen Begründungen hierfür, sondern es bleiben sowohl Grundsätze des Zivilrechts, die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs als auch die jüngere historische Entwicklung der Wohnraummiete in Berlin völlig unberücksichtigt.

Von Dr. Carsten Brückner, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

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