Kehr- und Überprüfungsordnung: Höhere Gebühren für hoheitliche Aufgaben der Schornsteinfeger
Noch kurz vor der Bundestagswahl haben Bundesregierung und Bundesrat die Dritte Verordnung zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung beschlossen. Die Neuregelung ist am 21. Januar 2025 in Kraft getreten.